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Full text: Jahresbericht 2015 - 25 Jahre Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im wiedervereinigten Deutschland

Klima und Meeresumweltschutz 73 
ziel eines „guten“ Meereszustands mit 
geeigneten Maßnahmenprogrammen zu 
erreichen. Neu auf europäischer Ebene ist 
die ausdrückliche Vorgabe, grenzüber 
schreitend zu kooperieren und dabei die 
bestehenden Regionalkooperationen zu 
nutzen. 
In Deutschland haben der Bund und die 
Küstenländer 2012 unter Beteiligung der 
Öffentlichkeit eine erste Bewertung des 
Umweltzustands (Anfangsbewertung) der 
deutschen Nord- und Ostsee erstellt. Diese 
erfasst die wichtigsten Belastungen und 
deren Auswirkungen auf die Meeresum 
welt. 
Im Anschluss waren der Umweltzustand 
und die einzelnen Umweltzlele festzule 
gen. Nach der Durchführung eines Monito 
ringprogramms werden In einem weiteren 
Programm die Maßnahmen bestimmt, die 
benötigt werden, um einen guten Umwelt 
zustand zu erreichen. Der Zustand der 
Umwelt Im Sinne der MSRL ist dann gut, 
wenn die Belastungen durch Fischerei, 
Eutrophierung, Schadstoffe, Müll und 
Lärm weiter deutlich reduziert werden. 
Wirkungsvolle Maßnahmen sind im 
Maßnahmenprogramm festzulegen, das 
Deutschland bis Ende 2015 erstellen und 
überdas es wie alle Mltglledstaaten bis 
2016 an die europäische Kommission 
berichten muss. 
Internationale Regelungen müssen in 
nationales Recht überführt werden 
Die regionalen, europäischen und Interna 
tionalen rechtlichen Vorgaben entfalten 
dann Ihre Wirkung, wenn sie durch die 
rechtliche und fachliche Umsetzung zu 
nationalem Meeresschutz werden. Bei 
spiele hierfür sind die Gesetze zur Umset 
zung beispielsweise von MARPOL, des 
OSPAR- und des Helsinkl-Übereinkom- 
mens sowie die Durchführung der Be 
schlüsse und Empfehlungen, die unter 
diesen Übereinkommen gefasst wurden. 
Daneben fördert die Umsetzung der 
EU-Fauna-, Flora-, Habitat-Richtlinie und 
der Vogelschutz-Richtlinie den Schutz der 
Meere. Die Ausdehnung des Raumord 
nungsgesetzes auf die ausschließliche 
Wirtschaftszone soll die ökologischen 
Systeme der Meere vor negativen Auswir 
kungen menschlicher Nutzungen schützen. 
Die Genehmigungsverfahren des BSH 
nach § 2a Seeanlagenverordnung regeln 
diesen Bereich für zu bauende Anlagen In 
der AWZ. Das Hohe-See-Elnbrlngungsge- 
setz verbietet auf nationaler Ebene die 
Entsorgung von Abfällen Im Meer. 
Monitoring für die Beurtei 
lung des Zustands der Meere 
Die Überwachung des Klimas und die 
Bewertung von Kllmaänderungen erfordert 
sowohl In der Atmosphäre als auch Im 
Ozean aufeinander abgestimmte Beobach 
tungssysteme. Zum einen müssen die 
Daten bezüglich Ihrer zeitlichen Auflösung 
die Trennung von natürlicher Variabilität und 
Kllmasignal ermöglichen, zum anderen 
müssen die wichtigen Prozesse (zum 
Beispiel Stromsysteme und Wirbel) auch 
räumlich durch ein angepasstes Meeres- 
monltorlng aufgelöst werden können. Hierfür 
werden regelmäßige Überwachungsfahrten 
mit Forschungsschiffen, autonome Statio 
nen auf See sowie satellitengestützte 
Fernerkundungsdaten eingesetzt. 
Schiffsgestützte Datenerhebung 
Monitoringfahrten haben Im BSH und 
seinen Vorgängerinstitutionen eine lange 
Tradition, die bis Anfang 1900 zurück 
reicht. So führte bereits das DHI-Über- 
wachungsfahrten In der gesamten Nordsee
	        
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