Klima und Meeresumweltschutz 73
ziel eines „guten“ Meereszustands mit
geeigneten Maßnahmenprogrammen zu
erreichen. Neu auf europäischer Ebene ist
die ausdrückliche Vorgabe, grenzüber
schreitend zu kooperieren und dabei die
bestehenden Regionalkooperationen zu
nutzen.
In Deutschland haben der Bund und die
Küstenländer 2012 unter Beteiligung der
Öffentlichkeit eine erste Bewertung des
Umweltzustands (Anfangsbewertung) der
deutschen Nord- und Ostsee erstellt. Diese
erfasst die wichtigsten Belastungen und
deren Auswirkungen auf die Meeresum
welt.
Im Anschluss waren der Umweltzustand
und die einzelnen Umweltzlele festzule
gen. Nach der Durchführung eines Monito
ringprogramms werden In einem weiteren
Programm die Maßnahmen bestimmt, die
benötigt werden, um einen guten Umwelt
zustand zu erreichen. Der Zustand der
Umwelt Im Sinne der MSRL ist dann gut,
wenn die Belastungen durch Fischerei,
Eutrophierung, Schadstoffe, Müll und
Lärm weiter deutlich reduziert werden.
Wirkungsvolle Maßnahmen sind im
Maßnahmenprogramm festzulegen, das
Deutschland bis Ende 2015 erstellen und
überdas es wie alle Mltglledstaaten bis
2016 an die europäische Kommission
berichten muss.
Internationale Regelungen müssen in
nationales Recht überführt werden
Die regionalen, europäischen und Interna
tionalen rechtlichen Vorgaben entfalten
dann Ihre Wirkung, wenn sie durch die
rechtliche und fachliche Umsetzung zu
nationalem Meeresschutz werden. Bei
spiele hierfür sind die Gesetze zur Umset
zung beispielsweise von MARPOL, des
OSPAR- und des Helsinkl-Übereinkom-
mens sowie die Durchführung der Be
schlüsse und Empfehlungen, die unter
diesen Übereinkommen gefasst wurden.
Daneben fördert die Umsetzung der
EU-Fauna-, Flora-, Habitat-Richtlinie und
der Vogelschutz-Richtlinie den Schutz der
Meere. Die Ausdehnung des Raumord
nungsgesetzes auf die ausschließliche
Wirtschaftszone soll die ökologischen
Systeme der Meere vor negativen Auswir
kungen menschlicher Nutzungen schützen.
Die Genehmigungsverfahren des BSH
nach § 2a Seeanlagenverordnung regeln
diesen Bereich für zu bauende Anlagen In
der AWZ. Das Hohe-See-Elnbrlngungsge-
setz verbietet auf nationaler Ebene die
Entsorgung von Abfällen Im Meer.
Monitoring für die Beurtei
lung des Zustands der Meere
Die Überwachung des Klimas und die
Bewertung von Kllmaänderungen erfordert
sowohl In der Atmosphäre als auch Im
Ozean aufeinander abgestimmte Beobach
tungssysteme. Zum einen müssen die
Daten bezüglich Ihrer zeitlichen Auflösung
die Trennung von natürlicher Variabilität und
Kllmasignal ermöglichen, zum anderen
müssen die wichtigen Prozesse (zum
Beispiel Stromsysteme und Wirbel) auch
räumlich durch ein angepasstes Meeres-
monltorlng aufgelöst werden können. Hierfür
werden regelmäßige Überwachungsfahrten
mit Forschungsschiffen, autonome Statio
nen auf See sowie satellitengestützte
Fernerkundungsdaten eingesetzt.
Schiffsgestützte Datenerhebung
Monitoringfahrten haben Im BSH und
seinen Vorgängerinstitutionen eine lange
Tradition, die bis Anfang 1900 zurück
reicht. So führte bereits das DHI-Über-
wachungsfahrten In der gesamten Nordsee