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Full text: Jahresbericht 2015 - 25 Jahre Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im wiedervereinigten Deutschland

Klima und Meeresumweltschutz 71 
Auch wenn die Staaten verpflichtet sind, 
die Meeresumwelt zu schützen und zu 
bewahren, gibt das Seerechtsüberein 
kommen ihnen das Recht, ihre natürlichen 
Ressourcen zu nutzen, wenn sie die 
Umweltschutzerfordernisse beachten. Die 
vom BSH geforderte und praktizierte 
Austarierung zwischen Meeresnutzung 
und gleichzeitigem Meeresschutz hat in 
diesem Übereinkommen seine Grund 
lage. 
Die Bestimmungen der Biodiversitätskon- 
vention von 1992 gelten für Ökosysteme 
und Lebensräume in den nationalen 
Hoheitsbereichen, die auch die ausschließ 
liche Wirtschaftszone und den Festland 
sockel umfassen. Ein Ziel der Konvention 
ist die Erhaltung der natürlichen Lebens 
räume. Dies soll durch ein System von 
Schutzgebieten erreicht werden. In Europa 
stehen dafür die Umsetzung der EU-Flora- 
Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) 
und die Maßnahmen zur Umsetzung der 
EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 
(MSRL) im Vordergrund. 
Regionale Übereinkommen 
zum Schutz der Meere 
ln den 90er-Jahren traten die regionalen 
Übereinkommen zum Schutz der Meere 
wie das Übereinkommen zum Schutz der 
Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks 
(Convention for the Protection of the 
Marine Environment of the North-East 
Atlantic - Oslo-Paris-Übereinkommen, 
OSPAR, 1998), das Helsinki-Übereinkom 
men für den Schutz der Ostsee aus dem 
Jahr 1974 (Convention on the Protection of 
the Marine Environment of The Baltic Sea 
Area, 1992 - Helsinki-Übereinkommen, 
HELCOM, 2000) in Kraft. 
OSPAR 
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finn 
land, Frankreich, Island, Irland, Luxem 
burg, Niederlande, Norwegen, Portugal, 
Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinig 
tes Königreich von Großbritannien und 
Nordirland und die Europäische Gemein 
schaft, die Vertragsparteien von OSPAR, 
verpflichten sich, alle ihnen möglichen 
Maßnahmen zu treffen, um Verschmut 
zungen zu verhüten und zu beseitigen. 
Sie unternehmen alle notwendigen 
Schritte zum Schutz des Meeresgebiets 
vor den nachteiligen Auswirkungen 
menschlicher Tätigkeiten, um die 
menschliche Gesundheit zu schützen, 
die Meeresökosysteme zu erhalten und 
beeinträchtigte Meereszonen wieder 
herzustellen. Dabei müssen sie das 
Vorsorge- und das Verursacherprinzip 
beachten sowie die „besten verfügbaren 
Techniken“ und die „beste Umweltpraxis“ 
anwenden. Das OSPAR-Übereinkommen 
gilt auch für landseitige Verschmutzun 
gen, die in die Meere gelangen. 
HELCOM 
HELCOM verpflichtet die Vertragsstaaten 
Dänemark, Deutschland, Estland, Finn 
land, Lettland, Litauen, Polen, Russische 
Föderation und Schweden und die Euro 
päische Gemeinschaft, einzeln oder 
gemeinsam alle geeigneten Maßnahmen 
zur Verhütung und Beseitigung der 
Verschmutzung zu treffen, um die ökologi 
sche Wiederherstellung und die Erhaltung 
eines ökologischen Gleichgewichts in der 
Ostsee zu fördern. Das Übereinkommen 
verbietet sowohl die vom Lande ausge 
hende als auch die Verschmutzung durch 
Schiffe. Dumping und Abfallverbrennung 
auf See ist verboten, es verhindert die 
Verschmutzung durch Offshore-Aktivitä- 
ten und die unfallbedingte Meeresver 
schmutzung. Das Übereinkommen
	        
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