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Full text: Jahresbericht 2005

Umweltschutz 
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Schutz der Meere 
Das BSH trägt mit vielen Arbeiten zum Schutz der 
Meere bei. In erster Linie denkt man dabei an zuver 
lässige nautische Informationen (s. Kapitel „Seekar 
ten und mehr"), aktuelle meereskundliche Vorher 
sagen und Warnungen (s. Kapitel „Beobachten und 
Vorhersagen“) oder gut funktionierende Ausrüstun 
gen für die Schiffe (s. Kapitel „Prüfen und Genehmi 
gen“). Aber das BSH Ist auch dort aktiv, wo es um 
die Reduzierung schädlicher Umweltauswirkungen 
geht, die durch den Schiffsbetrieb verursacht wer 
den. 
Ballastwasser 
Zur Stabilisierung benötigen Schiffe Ballastwasser. 
Mit dem Wasser werden regelmäßig auch Organis 
men aufgenommen. Dabei kann es sich um kleine 
Fische, Benthosorganlsmen, Planktonorganlsmen 
oder auch pathogene Keime handeln, die mit dem 
Ablassen des Ballastwassers wieder freigesetzt wer 
den. Hierdurch werden Organismen und Krankheits 
erreger in andere Regionen der Weltmeere ver 
schleppt, wo sie sich unter den veränderten Randbe 
dingungen als schädlich erweisen können. Mit dem 
wachsenden und schneller werdenden Schiffsverkehr 
hat diese Bedrohung deutlich zugenommen. Mittler 
welle haben sich auf diese Welse bereits zahlreiche 
fremde Arten etwa In der Nord- und Ostsee angesie 
delt, die hier mangels natürlicher Feinde einheimi 
sche Arten verdrängen und erhebliche wirtschaft 
liche Schäden anrichten. 
Um dem entgegenzuwirken wurde Im Februar 2004 
bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation 
das Ballastwasserübereinkommen verabschiedet, 
das noch nicht international In Kraft getreten ist. Das 
BSH ist an der Ausarbeitung der Umsetzungsvor 
schriften zur Ballastwasserkonvention beteiligt. 
Schiffe müssen künftig mit Anlagen ausgerüstet wer 
den, die gewährleisten, dass nur noch eine bestlmm- 
te Anzahl lebensfähiger Organismen im Ballastwas 
ser enthalten sind. Die Konvention regelt außerdem, 
wo Schiffe Ballastwasser während einer Übergangs 
zeit, bis Behandlungsanlagen an Bord vorhanden 
sind, ablassen dürfen. Ziel Ist, ab 2009, spätestens 
jedoch bis 2016, ein Ballastwasser-Management 
sicher zu stellen, das weitgehend auf den bisher 
üblichen unkontrollierten Wasseraustausch bei Auf 
nahme und Ablassen von Ballastwasser verzichtet 
und das Ballastwasser an Bord behandelt. Die dazu 
erforderlichen Anlagen müssen von den jeweiligen 
Flaggenstaaten genehmigt werden. 
Das BSH hat Im Jahr 2005 bereits die Prüfung und 
Bewertung der derzeit In Deutschland verfügbaren 
Technologie zur Ballastwasserbehandlung koordi 
niert. Vielversprechende Technologien wurden bei 
der IMO vorgestellt. Die nationale Überprüfung eines 
Antrags an die IMO auf Zulassung einer aktiven Sub 
stanz zur Ballastwasserbehandlung wurde ebenfalls 
durch das BSH koordiniert. Mehrere Hersteller haben 
bereits Ihr Interesse an einer zeitnahen Zulassung 
ihrer Anlagen für die Ballastwasserbehandlung be 
kundet. 
Ordnungswidrigkeiten nach 
MARPOL 
Das BSH ahndet als Ordnungswidrigkeltenbehörde 
Verstöße der Seeschifffahrt gegen internationale 
Übereinkommen und nationale Vorschriften zum 
Schutze der Meeresumwelt vor schädlichen Auswir 
kungen des Schiffsbetriebes. Der Schwerpunkt lag In 
der Überwachung der Einhaltung der Regelungen 
des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung 
der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL). 
Nach der Verordnung über Zuwiderhandlungen 
gegen MARPOL (MARPOL-OWi-VO) handelt ord 
nungswidrig, wer als Verantwortlicher an Bord eines 
Seeschiffes Öl-, Ladungs- und Mülltagebücher nicht
	        
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