Umweltschutz
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Schutz der Meere
Das BSH trägt mit vielen Arbeiten zum Schutz der
Meere bei. In erster Linie denkt man dabei an zuver
lässige nautische Informationen (s. Kapitel „Seekar
ten und mehr"), aktuelle meereskundliche Vorher
sagen und Warnungen (s. Kapitel „Beobachten und
Vorhersagen“) oder gut funktionierende Ausrüstun
gen für die Schiffe (s. Kapitel „Prüfen und Genehmi
gen“). Aber das BSH Ist auch dort aktiv, wo es um
die Reduzierung schädlicher Umweltauswirkungen
geht, die durch den Schiffsbetrieb verursacht wer
den.
Ballastwasser
Zur Stabilisierung benötigen Schiffe Ballastwasser.
Mit dem Wasser werden regelmäßig auch Organis
men aufgenommen. Dabei kann es sich um kleine
Fische, Benthosorganlsmen, Planktonorganlsmen
oder auch pathogene Keime handeln, die mit dem
Ablassen des Ballastwassers wieder freigesetzt wer
den. Hierdurch werden Organismen und Krankheits
erreger in andere Regionen der Weltmeere ver
schleppt, wo sie sich unter den veränderten Randbe
dingungen als schädlich erweisen können. Mit dem
wachsenden und schneller werdenden Schiffsverkehr
hat diese Bedrohung deutlich zugenommen. Mittler
welle haben sich auf diese Welse bereits zahlreiche
fremde Arten etwa In der Nord- und Ostsee angesie
delt, die hier mangels natürlicher Feinde einheimi
sche Arten verdrängen und erhebliche wirtschaft
liche Schäden anrichten.
Um dem entgegenzuwirken wurde Im Februar 2004
bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation
das Ballastwasserübereinkommen verabschiedet,
das noch nicht international In Kraft getreten ist. Das
BSH ist an der Ausarbeitung der Umsetzungsvor
schriften zur Ballastwasserkonvention beteiligt.
Schiffe müssen künftig mit Anlagen ausgerüstet wer
den, die gewährleisten, dass nur noch eine bestlmm-
te Anzahl lebensfähiger Organismen im Ballastwas
ser enthalten sind. Die Konvention regelt außerdem,
wo Schiffe Ballastwasser während einer Übergangs
zeit, bis Behandlungsanlagen an Bord vorhanden
sind, ablassen dürfen. Ziel Ist, ab 2009, spätestens
jedoch bis 2016, ein Ballastwasser-Management
sicher zu stellen, das weitgehend auf den bisher
üblichen unkontrollierten Wasseraustausch bei Auf
nahme und Ablassen von Ballastwasser verzichtet
und das Ballastwasser an Bord behandelt. Die dazu
erforderlichen Anlagen müssen von den jeweiligen
Flaggenstaaten genehmigt werden.
Das BSH hat Im Jahr 2005 bereits die Prüfung und
Bewertung der derzeit In Deutschland verfügbaren
Technologie zur Ballastwasserbehandlung koordi
niert. Vielversprechende Technologien wurden bei
der IMO vorgestellt. Die nationale Überprüfung eines
Antrags an die IMO auf Zulassung einer aktiven Sub
stanz zur Ballastwasserbehandlung wurde ebenfalls
durch das BSH koordiniert. Mehrere Hersteller haben
bereits Ihr Interesse an einer zeitnahen Zulassung
ihrer Anlagen für die Ballastwasserbehandlung be
kundet.
Ordnungswidrigkeiten nach
MARPOL
Das BSH ahndet als Ordnungswidrigkeltenbehörde
Verstöße der Seeschifffahrt gegen internationale
Übereinkommen und nationale Vorschriften zum
Schutze der Meeresumwelt vor schädlichen Auswir
kungen des Schiffsbetriebes. Der Schwerpunkt lag In
der Überwachung der Einhaltung der Regelungen
des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung
der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL).
Nach der Verordnung über Zuwiderhandlungen
gegen MARPOL (MARPOL-OWi-VO) handelt ord
nungswidrig, wer als Verantwortlicher an Bord eines
Seeschiffes Öl-, Ladungs- und Mülltagebücher nicht