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Full text: Jahresbericht 2005

Nutzung der Meere 
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beim BSH. Hierbei erhalten sie wegen der breiten 
Beteiligung aller Interessengruppen ein realistisches 
Bild über die Erfolgsaussichten des Gesamtprojek 
tes. 
Für den Bereich der AWZ liegen beim BSH 10 An 
träge für die Genehmigung von Kabeln vor, die den 
in Windparks erzeugten Strom in Richtung des ter 
restrischen Stromnetzes transportieren sollen. Neun 
Verfahren betreffen die Nordsee, eines die Ostsee. 
Diese teils neben den WEA’s gesondert beantragten 
Vorhaben müssen genehmigungsrechtlich isoliert 
vom Bauvorhaben Windpark behandelt und entschie 
den werden. Sie haben jedoch im wesentlichen die 
gleichen Grundlagen. 
Da alle Projekte für Windenergienanlagen in der AWZ 
in Bereichen großer Wassertiefen (15-35 Meter) be 
antragt worden sind, die durch den Seeverkehr ge 
nutzt werden, stellen die geplanten Anlagen ein po 
tenzielles Hindernis für die Seeschifffahrt dar. Daher 
werden alle Antragsteller verpflichtet, eine Risikoana 
lyse vorzulegen, die u.a. die Entrittswahrscheinlich- 
keit einer Kollision Schiff/WEA beschreibt und be 
rechnet. Die besondere Bedeutung der Schifffahrt 
wird auch dadurch hervorgehoben, dass die Wasser- 
und Schifffahrtsdirektionen aufgrund ihrer besonde 
ren Fachkompetenz Zustimmungsbehörden im Rah 
men des Genehmigungsverfahrens sind. Ferner wer 
den die Interessen der Marine/Bundeswehr, sowie 
die Fischerei, bergrechtliche Unternehmungen 
(Sand-, Kiesabbau, Öl- und Gasexploration) und An 
lagen Dritter (Telekommunikationskabel, Stromleitun 
gen und Gaspipelines) behandelt. 
Die Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach 
einer Außerbetriebnahme und Aufgabe der Anlage 
ist bereits in der Seeanlagenverordnung enthalten 
und wurde in den bisherigen Genehmigungsbeschei 
den durch die Forderung einer Bankbürgschaft von 
vornherein abgesichert. 
Im Verfahren wird eine intensive Prüfung der etwai 
gen Auswirkungen auf die marine Umwelt durch um 
fassende eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 
durchgeführt. Sie erhöht die Transparenz für die inte 
ressierte Öffentlichkeit, da sich jedermann zu den 
öffentlich bekannt gemachten und ausgelegten Plä 
nen äußern kann. Im Rahmen der UVP werden alle 
Naturschutzbelange (z. B. Schweinswale, Robben, 
Fische, Vögel, Benthos und Sedimente) umfassend 
betrachtet und diskutiert. 
Ein vom BSH herausgebenes „Standardunter 
suchungskonzept für die Untersuchung und Überwa 
chung der Auswirkungen von Offshore-Windenergie- 
anlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK), das unter 
Mitwirkung zahlreicher Experten fortentwickelt wurde, 
setzt Mindeststandards für Umweltuntersuchungen. 
Es gibt den Antragstellern einen verlässlichen Rah 
men über die erforderlichen Untersuchungen der 
Schutzgüter Benthos, Fische, Vögel und Säuger in 
den verschiedenen Projektphasen (Basisaufnahme, 
Bauphase, Betriebsphase, Rückbauphase). Vor dem 
Bau durchgeführte Untersuchungen (Basisaufnah 
men) dienen der Beschreibung des Ist-Zustandes 
und sind wesentlich für die Bewertung von mögli 
chen Auswirkungen und Veränderungen in den spä 
teren Projektphasen. 
Trotz einer bereits seit einiger Zeit intensiv geführten 
Diskussion über die möglichen Auswirkungen derarti 
ger Anlagen für die Seeschifffahrt und auf die Mee 
resumwelt, sind noch eine ganze Reihe von Frage 
stellungen kontinuierlich weiter zu erforschen und zu 
untersuchen. Auswirkungen von bau- und betriebs 
bedingtem Schall in den Wasserkörper, insbesondere 
auf Schweinswale, müssen beispielsweise ebenso 
noch speziell erforscht werden wie mögliche negati 
ve Einflüsse auf bestimmte Zug- und Rastvögelarten. 
Um diese zu klären, werden den Antragstellern um 
fangreiche Untersuchungsprogramme auferlegt. Das 
Standarduntersuchungskonzept stellt hierfür eine hilf 
reiche Grundlage zur Verfügung.
	        
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