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Full text: Jahresbericht 2005

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Nutzung der Meere 
Nutzung der Meere 
„Offshore“ bedeutet im buchstäblichen Sinn vor der 
Küste, auf der offenen See und wird inzwischen 
synonym für all die komplexen Aktivitäten und Pla 
nungen verwendet, die im Meer vor der Küste eines 
Landes durchgeführt werden. Nach dem Seerechts 
übereinkommen der Vereinten Nationen können 
Gebiete bis zu 200 Seemeilen (sm) als Ausschließ 
liche Wirtschaftszone (AWZ) bzw. in Bezug auf 
Bodenschätze als Festlandsockel beansprucht wer 
den. Deutschland kann in seiner AWZ, die sich an 
diese 12-Seemeilen-Grenze anschließt, bestimmte 
souveräne Rechte ausüben, obwohl die AWZ nicht 
zum Hoheitsgebiet zählt. Hierzu gehören die exklu 
sive Nutzung von Bodenschätzen und wirtschaft 
lichen Zwecken dienende Anlagen, zum Beispiel 
Gas-Pipelines oder Offshore-Windenergieanlagen. 
Schon seit langem spielt der Offshore-Bereich nicht 
nur für die traditionellen Nutzungen Schifffahrt, 
Fischerei und Tourismus sondern auch bei der Roh 
stoff- und Energiegewinnung eine zentrale Rolle. 
Sand und Kies, Öl und Gas werden aus dem Meer 
gewonnen. Rund 8000 Plattformen sind weltweit im 
Einsatz. Mehr als ein Drittel des Bedarfs der Europä 
ischen Union wird durch die Öl- und Gasförderung in 
der Nordsee gedeckt. Auch bei der Entwicklung von 
regenerativen Energien rücken die Meere immer stär 
ker ins Blickfeld. Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie 
hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den 
Anteil der erneuerbaren Energien bis 2010 deutlich 
zu erhöhen. Dabei soll der Betrieb von großen Wind 
parks in der Nord- und Ostsee für einen am Nachhal 
tigkeitsgrundsatz orientierten Energiemix der künfti 
gen Energieversorgung der Bundesrepublik Deutsch 
land einen wichtigen Beitrag leisten. 
Windenergieanlagen 
ln Deutschland ist das BSH nach der Seeanlagenver 
ordnung zuständig für die Genehmigung von Anla 
gen in der AWZ von Nord- und Ostsee. 
36 Anträge auf Errichtung von Offshore-Windenergie 
anlagen (WEA) wurden seit September 1999 beim 
BSH gestellt, für insgesamt 31 Projekte (27 Nordsee, 
4 Ostsee) laufen derzeit Genehmigungsverfahren für 
WEA und stromabführende Kabel (Stand: 12/2005). 
Im Jahr 2005 gingen keine neuen Anträge für Wind 
parks ein. Das Jahr war insbesondere dadurch ge 
prägt, dass eine Vielzahl der gestellten Anträge ent 
scheidungsreif wurden. Nach Vorlage von Umwelt 
verträglichkeitsstudien wurden für zwei weitere Ver 
fahren Erörterungstermine durchgeführt. 
Nachdem in den Jahren 2001 bis 2004 insgesamt 
sieben Windparks genehmigt wurden, konnten im 
Jahr 2005 vier weitere Genehmigungen für folgende 
Vorhaben erteilt werden: Enova Offshore (Enova 
Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, 
48 WEA), DanTysk (GEO mbH, 80 WEA), Nördlicher 
Grund (Nördlicher Grund GmbH, 80 WEA) sowie 
Kriegers Flak in der Ostsee (Offshore Ostsee Wind 
AG, 80 WEA). Die Genehmigung für das Projekt 
Kriegers Flak umfasst auch die Verlegung und den 
Betrieb eines stromabführenden Kabelsystems. 
Allen Entscheidungen gingen intensive Untersuchun 
gen der Meeresumwelt und der Sicherheitsbelange 
der Schifffahrt an den geplanten Standorten voraus. 
Mit der Genehmigung des BSH für einen Windpark 
und das stromabführende Kabel ist allerdings nicht 
gleichzeitig das gesamte Projekt genehmigt, da sich 
die Zuständigkeit des BSH nicht auf das Küstenmeer 
erstreckt. Raumordnungsverfahren für eine Kabel 
trasse durch das Küstenmeer, die je nach Bundes 
land unterschiedlichen Genehmigungen nach Bun 
desimmissionsschutzgesetz und Landesumweltrecht, 
eine Genehmigung nach Wasserstraßengesetz sowie 
für die Stromeinspeisung in das Stromverbundsystem 
müssen gesondert erfolgen. Die Antragsteller müs 
sen daher mehrere Verfahren bei verschiedenen Be 
hörden zeitgleich betreiben. Nach den bisherigen 
Erfahrungen erfolgen die ersten Schritte im Verfahren
	        
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