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Prüfen + Genehmigen
Anzahl der Prüfungen
487
Anlagen nach Kolllslons-Verhütungs-
Regeln (KVR)
1433
Ortungsfunkanlagen
1107
andere Navigationsausrüstungen
4975
UKW-Sprechfunkgeräte
7252
andere Funkanlagen und Zusatzgeräte
Auch für die Binnenschifffahrt war das BSH in 47 Fäl
len tätig, teils beratend z.B. beim Einbau von Kom
passen oder im Bereich der Regulierung von Mag
netkompassen. 17 elektronische Magnetkompasse
wurden in Einzelprüfungen an Land untersucht.
Internationale
Seeschifffahrts-Organisation
2005 beteiligte sich das BSH an den Arbeiten des
Schiffssicherheitsausschusses und seiner Unteraus
schüsse. Wichtige Themen waren dabei nicht nur
technische Fragen, sondern auch das „human ele-
ment“ Im Schiffssicherheitsbereich. In allen Arbeits
gruppen setzte sich das BSH für eine Vereinfachung
des IMO-Regelwerkes ein.
Im Schiffssicherheitsausschuss, dem „Maritime
Safety Committee“ (MSC), lag der Schwerpunkt der
BSH-Arbeiten Im Bereich der Abwehr äußerer Ge
fahren auf See. Auch wenn Eigner Ihre Schiffe an
Reedereien Im Ausland für eine Weile verchartern,
können sie in Deutschland registriert bleiben. Diese
Besonderheit hatte zu Irritationen bei der Kontrolle
durch Hafenstaaten geführt. Hier konnte das BSH
eine Änderung der entsprechenden IMO-Regelung
durchsetzen.
Der Unterausschuss „Standards of Training and
Watchkeeping“ (STW) befasste sich mit neuen Rege
lungen für die Ausbildung des Decks- und Maschl-
nenpersonal (Mannschaftsgrade). Ziel ist es, das
Ausbildungsniveau weltweit anzuheben und für Har
monisierung zu sorgen.
Im Unterausschuss „Safety of Navigation“ (NAV) geht
es u.a. um das Thema „Integrierte Navigationssys
teme“. In enger Abstimmung mit dem BMVBS wur
den Entwicklungen zur Electronic-Navigation weiter
vorangetrieben. In diesem Ausschuss werden unter
anderem Anforderungen aus Sicht der Navigation
festgelegt - Grundlage für den „IMO“-Standard der
Navigationsausrüstung. In der Internationalen Tele-
kommunlkatlons Union (ITU) einer weiteren UNO-
Unterorganlsatlon, werden dann die notwendigen
Parameter, für die Nutzung des Frequenzspektrums
und die Funktionsweisen von Schnittstellen In einer
„ITU recommendation“ festgeschrieben - ebenfalls
mit BSH-Beteiligung. In einer dritten Runde macht
die International Electrotechnical Commission (IEC)
hieraus, erneut unter Mitwirkung des BSH, einen
umsetzbaren Prüfstandard, in dem technische
Details, Klarstellungen, Konkretisierungen sowie
Messverfahren, Toleranzen, Messunsicherheiten usw.
hinzugefügt werden. Die Einbindung der Grundlagen
von IMO und ITU erfolgt im IEC Standard. Die IEC
selbst ist keine UNO-Organlsation, sondern ein
Zusammenschluss von Normungseinrlchtungen.
Im Ausschuss „Stability and Load Lines and Fishing
Vessel Safety“ (SLF) wurde der Vorschlag des BSH
zur Größenbestimmung offener Containerschiffe
angenommen. Ziel ist es, in Zukunft die veraltete
Formel zur Ermittlung der reduzierten Raumzahl zu
ersetzen.
Im Unterausschuss „Flag State Implementation“
stand das Thema freiwilliger einheitlicher Überprü
fungen In den Flaggenstaaten zur Umsetzung der
IMO-Regelungen Im Mittelpunkt. Die Erkenntnisse
aus diesen Prüfungen sollen mit dazu beitragen, den
Sicherheitsstandard in der Seeschifffahrt weltweit zu
verbessern.