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Full text: Jahresbericht 2005

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Prüfen + Genehmigen 
Navigationsausrüstungen 
Die Sicherheit auf See hängt wesentlich vom zuver 
lässigen Funktionieren der Navlgations- und Funk 
ausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von der 
reibungslosen Kommunikation der Schiffe untereinan 
der sowie der Zusammenarbeit der Verkehrszentra 
len an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gute und 
gut funktionierende Ausrüstung, die den Menschen 
bei der Schiffsführung unterstützt, können Schlffsun- 
fälle, wie Kollisionen und Grundberührungen, eher 
vermieden werden. 
Das BSH Ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben 
gesetz für die Zulassung und Besichtigung von Navl 
gations- und Funkausrüstungen sowie bestimmter 
Rettungsmittel zuständig. Im Rahmen der Internatio 
nalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Inter 
nationalen Normungsgremien arbeitet das BSH In 
den entsprechenden Ausschüssen und Unteraus 
schüssen konsequent an der Entwicklung und Ein 
führung modernster Navigationstechnik mit. Hierbei 
setzt sich das BSH besonders dafür ein, die Sicher 
heit In der Seeschifffahrt auch durch Regelungsver 
einfachung und Berücksichtigung der „human ele- 
ments“ voranzutreiben. 
Arbeit als Benannte Stelle der EU 
Als In Deutschland zuständige Benannte Stelle der 
Europäischen Union führt das BSH EG-Konformitäts- 
bewertungsverfahren im Rahmen der europäischen 
Richtlinie 96/98/EG für Navigatlons- und Funkausrüs 
tungen durch, d.h. Baumusterprüfungen und Zulas 
sungen. Um die so geprüften Geräte auf den Markt 
zu bringen, müssen die Hersteller auch die gleich 
bleibende Qualität Ihrer Produkte nachwelsen. In die 
sem Zusammenhang werden Qualitätssicherungs 
systeme von Herstellern vor Ort begutachtet und zu 
gelassen. 
2005 nahmen mehr als 35 Gerätehersteller die 
Dienstleistungen des BSH bei der Überwachung 
Ihrer Qualitätssicherungssysteme In Anspruch. Über 
60 EG-Zulassungen für Qualitätssicherungssysteme 
wurden erteilt. 
Im Bereich der Navigationsausrüstung arbeiten EU 
und USA eng zusammen. Hierzu haben die Beteilig 
ten ein Abkommen über die gegenseitige Anerken 
nung der Zulassung von Navigationsgeräten ge 
schlossen. Dieses Abkommen wird kontinuierlich fort 
geschrieben. 
Zur ständigen Verbesserung und Aktualisierung der 
europäischen Richtlinie arbeitet das BSH in den 
Gremien der Europäischen Kommission mit und trägt 
auf diese Welse dazu bei, dass die Liste der zulas 
sungspflichtigen Schiffsausrüstung und die jeweili 
gen Leistungsanforderungen der EG-Rlchtllnie konti 
nuierlich aktualisiert werden. 
Baumusterzulassungen 
Das BSH-Prüflabor gilt als eine der führenden Stellen 
für die Zulassung neuer Navigatlons- und Funkaus 
rüstungen, denn es gibt kaum akkreditierte Prüflabo 
ratorien mit einer vergleichbaren technischen Band 
breite. Insbesondere durch die Mitarbeit In den inter 
nationalen Normungsgremien (IEC, ISO, ETSI) trägt 
das BSH zur Entwicklung und Definition neuer Navi 
gationssysteme bei. Das BSH wirkt bei der Entwick 
lung von Testverfahren und Prüfungen neuer und 
innovativer Geräte und Systeme mit. Die vom BSH- 
Prüflabor durchgeführten Geräteprüfungen sind inter 
national anerkannt. Dies gilt insbesondere für die 
Prüfungen von AIS (Universal Shipborne Automatic 
Identification System) und VDR (Voyage Data 
Recorder).
	        
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