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Full text: Jahresbericht 2005

Partner der Seeschifffahrt 
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mien der EU und insbesondere der IMO engagiert 
sich das BSH ebenfalls. In der IMO konnte das BSH 
Vorschläge für die Vereinfachung und Verbesserung 
der Maßnahmen erfolgreich vertreten. 
Insgesamt kann das BSH eine sehr positive Bilanz 
ziehen. Nahezu alle Schiffe, die sich beim Point of 
Contact anmelden, verfügen über ein Internationales 
Zeugnis über die Gefahrenabwehr. Wasserschutz 
polizei und See-Berufsgenossenschaft haben Im Auf 
trag des BSH über 8000 Schiffe in den Häfen kon 
trolliert und so gut wie keine Beanstandungen gefun 
den. Bei lediglich 35 Schiffen wurden ernsthafte 
Mängel festgestellt, angesichts der Vielzahl der kon 
trollierten Schiffe ein verschwindend kleiner Prozent 
satz. Die Mängel konnten ausnahmslos durch Anwei 
sungen an das Schiffspersonal behoben werden. 
Auch bei unter deutscher Flagge fahrenden Schiffen 
gab es in ausländischen Häfen kaum Beanstandun 
gen. 
Ölhaftungsbescheinigungen 
Jedes Seeschiff, das mehr als 2000t Öl als Bulk 
ladung befördert und das das Hoheitsgebiet der 
Bundesrepublik Deutschland durchfährt, benötigt 
nach dem Internationalen Übereinkommen vom 
29.11.1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölver 
schmutzungsschäden eine sog. Ölhaftungsbeschei 
nigung. Diese bestätigt, dass der Eigentümer eines 
Schiffes, das Verschmutzungsschäden durch Öl ver 
ursachen kann, entsprechend dem Internationalen 
Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für 
Ölverschmutzungsschäden und den dazu gehörigen 
Änderungsprotokollen eine ausreichende Versiche 
rung abgeschlossen hat. Das BSH hat im Jahre 2005 
für 28 Tankschiffe Ölhaftungsbescheinigungen aus 
gestellt. 
Antarktis-Fahrten 
Zum Schutz der Antarktis ist im Rahmen des Umwelt 
schutzprotokoll-Ausführungsgesetzes (AUG) zum 
Antarktisvertrag International geregelt, dass für Rei 
sen In die Antarktis Genehmigungen erforderlich 
sind. In Deutschland entscheidet das Umweltbun 
desamt (UBA) über diese Genehmigungen. Das BSH 
wird als sachverständige Stelle zu Fragen des Schut 
zes der Meeresumwelt und der Feststellung der Ver 
kehrs- und Betriebssicherheit des verwendeten Schif 
fes beteiligt. Wenn notwendig, schlägt das BSH Auf 
lagen und Hinweise vor. Das BSH hat 2005 gegen 
über dem UBA sieben Stellungnahmen abgegeben.
	        
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