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Full text: Jahresbericht 2005

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Partner der Seeschifffahrt 
die Erteilung von Befähigungszeugnissen festgelegt. 
Zu den wesentlichen Elementen des STCW-Übereln- 
kommens zählen verbindliche Vorgaben zur 
• Qualitätssicherung bei den Aus- und Fortbildungs 
stätten; 
• Kompetenzermittlung der Seeleute; 
• Einhaltung verbindlicher Vorgaben zur Erteilung 
von Befähigungszeugnissen, -nachweisen, See 
funkzeugnissen und Anerkennungsvermerken 
(Zeugnisse); 
• Führung von Verzeichnissen über erteilte 
Zeugnisse; 
• Nutzung von Kommunikationsstrukturen zwischen 
verantwortlichen Stellen zur Aufdeckung betrü 
gerischer Zeugnisse. 
Internationale Vereinbarungen können Ihre beabsich 
tigte Wirkung nur entfalten, wenn neben einer einheit 
lichen Umsetzung auch Maßnahmen zur Durchset 
zung, Kontrolle und gegebenenfalls Einleitung einzel 
ner Sanktionen getroffen werden. 
Die beim BSH vorhandene Kompetenz wird von See 
leuten und Reedern zunehmend nachgefragt. Neben 
vorausschauender Internationaler Gremienarbeit (u.a. 
Entwicklung von Mindeststandards für die Ausbil 
dung von Matrosen, Motormännern bzw. Schiffs 
mechanikern), wird auf nationaler Ebene die notwen 
dige Aus- und Fortbildungsstruktur bedarfsgerecht in 
Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Stel 
len, u.a. den Seefahrtsschulen und dem VDR weiter 
entwickelt. Als Beispiel sei die Richtlinie für die Zu 
lassung von Kursen zur Fortbildung von Seeleuten 
für den Dienst auf Tankschiffen und Ro-Ro-Fahrgast- 
schlffen genannt. 
Zur Aufdeckung gefälschter oder ungültiger Zeug 
nisse für Seeleute können In- und ausländische 
Schifffahrtsverwaltungen bzw. Schifffahrtsunterneh 
men Informationen bei den ausstellenden Staaten 
einholen. In Deutschland ist das BSH die Ansprech 
stelle. Hierzu wird ein zentrales elektronisches Ver 
zeichnis aller hierzulande ausgestellten Zeugnisse 
geführt - das Seeleute-Befählgungs-Verzeichnls. 
Über 2000 Anfragen aus dem In- und Ausland gin 
gen ein. 
Das BSH selbst hat im vergangenen Jahr über 500 
Anfragen an andere Schifffahrtsverwaltungen gerich 
tet, um nach Bestätigung der Echtheit und Gültigkeit 
der Dokumente die International vorgeschriebenen 
Anerkennungsvermerke ausstellen zu können, bzw. 
um Abweichungen vom vorgeschriebenen Ausbil 
dungsgang für den Erwerb nautischer und techni 
scher Befähigungszeugnisse zu genehmigen. Deut 
sche Anerkennungsvermerke sind für den Dienst auf 
Schiffen unter Bundesflagge erforderlich, wenn See 
leute ein Im Ausland erworbenes nautisches, techni 
sches Befähigungszeugnis oder Seefunkzeugnis be 
sitzen. 
2005 hat das BSH über 2500 Zeugnisse ausgestellt, 
u.a. Seefunkzeugnisse bzw. Anerkennungsvermerke 
für ausländische Seefunkzeugnisse, Befähigungs 
zeugnisse für wachbefähigte Schiffsleute (Brücke/ 
Maschine), Befähigungsnachweise für den Dienst auf 
Tankschiffen, Befähigungsnachweise für den Dienst 
auf Ro-Ro-Fahrgastschlffen und Fahrgastschiffen. 
Schiffsvermessung 
Das BSH Ist zuständig für die amtliche Vermessung 
aller deutschen Seeschiffe sowie auf Ersuchen ande 
rer Vertragsstaaten des „Internationalen Schlffsver- 
messungs-Überelnkommens London 1969“ auch für 
ausländische Seeschiffe. Ziel der Vermessung nach 
dem Übereinkommen Ist die Ermittlung der Raum 
zahlen zur Größenbestimmung von Seeschiffen. 
Für die Bruttoraumzahl In Deutschland BRZ (Interna 
tional Gross Tonnage GT) wird das gesamte um
	        
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