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Partner der Seeschifffahrt
die Erteilung von Befähigungszeugnissen festgelegt.
Zu den wesentlichen Elementen des STCW-Übereln-
kommens zählen verbindliche Vorgaben zur
• Qualitätssicherung bei den Aus- und Fortbildungs
stätten;
• Kompetenzermittlung der Seeleute;
• Einhaltung verbindlicher Vorgaben zur Erteilung
von Befähigungszeugnissen, -nachweisen, See
funkzeugnissen und Anerkennungsvermerken
(Zeugnisse);
• Führung von Verzeichnissen über erteilte
Zeugnisse;
• Nutzung von Kommunikationsstrukturen zwischen
verantwortlichen Stellen zur Aufdeckung betrü
gerischer Zeugnisse.
Internationale Vereinbarungen können Ihre beabsich
tigte Wirkung nur entfalten, wenn neben einer einheit
lichen Umsetzung auch Maßnahmen zur Durchset
zung, Kontrolle und gegebenenfalls Einleitung einzel
ner Sanktionen getroffen werden.
Die beim BSH vorhandene Kompetenz wird von See
leuten und Reedern zunehmend nachgefragt. Neben
vorausschauender Internationaler Gremienarbeit (u.a.
Entwicklung von Mindeststandards für die Ausbil
dung von Matrosen, Motormännern bzw. Schiffs
mechanikern), wird auf nationaler Ebene die notwen
dige Aus- und Fortbildungsstruktur bedarfsgerecht in
Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Stel
len, u.a. den Seefahrtsschulen und dem VDR weiter
entwickelt. Als Beispiel sei die Richtlinie für die Zu
lassung von Kursen zur Fortbildung von Seeleuten
für den Dienst auf Tankschiffen und Ro-Ro-Fahrgast-
schlffen genannt.
Zur Aufdeckung gefälschter oder ungültiger Zeug
nisse für Seeleute können In- und ausländische
Schifffahrtsverwaltungen bzw. Schifffahrtsunterneh
men Informationen bei den ausstellenden Staaten
einholen. In Deutschland ist das BSH die Ansprech
stelle. Hierzu wird ein zentrales elektronisches Ver
zeichnis aller hierzulande ausgestellten Zeugnisse
geführt - das Seeleute-Befählgungs-Verzeichnls.
Über 2000 Anfragen aus dem In- und Ausland gin
gen ein.
Das BSH selbst hat im vergangenen Jahr über 500
Anfragen an andere Schifffahrtsverwaltungen gerich
tet, um nach Bestätigung der Echtheit und Gültigkeit
der Dokumente die International vorgeschriebenen
Anerkennungsvermerke ausstellen zu können, bzw.
um Abweichungen vom vorgeschriebenen Ausbil
dungsgang für den Erwerb nautischer und techni
scher Befähigungszeugnisse zu genehmigen. Deut
sche Anerkennungsvermerke sind für den Dienst auf
Schiffen unter Bundesflagge erforderlich, wenn See
leute ein Im Ausland erworbenes nautisches, techni
sches Befähigungszeugnis oder Seefunkzeugnis be
sitzen.
2005 hat das BSH über 2500 Zeugnisse ausgestellt,
u.a. Seefunkzeugnisse bzw. Anerkennungsvermerke
für ausländische Seefunkzeugnisse, Befähigungs
zeugnisse für wachbefähigte Schiffsleute (Brücke/
Maschine), Befähigungsnachweise für den Dienst auf
Tankschiffen, Befähigungsnachweise für den Dienst
auf Ro-Ro-Fahrgastschlffen und Fahrgastschiffen.
Schiffsvermessung
Das BSH Ist zuständig für die amtliche Vermessung
aller deutschen Seeschiffe sowie auf Ersuchen ande
rer Vertragsstaaten des „Internationalen Schlffsver-
messungs-Überelnkommens London 1969“ auch für
ausländische Seeschiffe. Ziel der Vermessung nach
dem Übereinkommen Ist die Ermittlung der Raum
zahlen zur Größenbestimmung von Seeschiffen.
Für die Bruttoraumzahl In Deutschland BRZ (Interna
tional Gross Tonnage GT) wird das gesamte um