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Schiffssicherheit
gestellt. Hier erfolgt nun eine Marktüberwachung In
Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur. Um
Rückflaggungen unter die deutsche Flagge zu er
möglichen, führte das BSH auch Einzelprüfungen an
Bord durch und erteilte Ausnahmegenehmigungen
für nicht baumusterzugelassene Anlagen und Geräte
der Schiffsausrüstung.
Sicherheitscheck an Bord
Der Standard der Navlgatlons- und Funkausrüstung
auf deutschen Schiffen Ist Insgesamt hervorragend.
Damit dies so bleibt, wird die Navlgatlons- und Funk
ausrüstung auch an Bord durch das BSH überprüft-
Im Regelfall Im Auftrag der Reedereien für Ihre deut
schen Schiffe. 2008 waren dies ca. 15120 Einzel
überprüfungen. Für die Bundesmarlne prüfte bzw.
regulierte das BSH nach Maßgabe der Marine-Dienst
vorschrift weitere 771 Einzelgeräte.
13 elektronische Magnetkompasse wurden In Einzel
prüfungen an Land untersucht. Zur Vorbereitung von
Schiffsneubauten, bei Umrüstungen, Nachrüstungen
und Rückflaggungen wurden vom BSH 168 Plan
prüfungen für die Anbringung und Aufstellung von
Navlgatlons- und Funkausrüstungen durchgeführt.
Die vom BSH anerkannten Regullerer haben auf
1 088 See- und Binnenschiffen Regulierungen der
Magnetkompasse vorgenommen.
Aufgrund der festgestellten fehlerhaften Konfiguration
von AIS-Transpondern hat das BSH In 714 Fällen
für korrekte Einstellungen gesorgt. Dies geschah In
enger Zusammenarbeit mit Reedern, Bundesnetz
agentur und Hafenstaatkontrolle.
Europäische und internationale
Normungsarbeit
Zur ständigen Verbesserung und Aktualisierung
der Schlffsausrüstungsrlchtllnle arbeitet das BSH
In den Gremien der Europäischen Kommission mit
und trägt auf diese Welse dazu bei, dass die Liste
der zulassungspflichtigen Schiffsausrüstung und die
jeweiligen Leistungsanforderungen der EG-Rlchtllnle
kontinuierlich aktualisiert werden. Hierbei arbeitet das
BSH unmittelbar mit der European Maritime Safety
Agency (EMSA) zusammen.
Auch In den Internationalen Normungsgremien trägt
das BSH zur Entwicklung neuer Navigationssysteme
sowie entsprechender Testverfahren bei, unter an
derem:
• International Electronical Commission (IEC), die
sich schwerpunktmäßig mit elektronischen Navi
gationssystemen wie Radar, ECDIS, AIS befasst;
• International Standards Organization (ISO), die
physikalische Navigationssensoren und -geräte
behandelt (u. a. Kompass, Echolot, Navigations
leuchten);
• European Telecommunication Standards Institute
(ETSI), das für europäische Normung Im Bereich
Seefunk- und Funknavigationsgeräte zuständig Ist
(Insbesondere Im Zusammenhang mit der Richt
linie 99/5/EG; RTTE-Rlchtllnle).
Marktüberwachung
Damit keine sicherheitsgefährdenden Schiffsausrü
stungen auf Schiffen zum Einsatz kommen, nimmt das
BSH auch die Aufgaben einer EU-weit geregelten
Marktüberwachung wahr. Dies gilt für alle Produkt
bereiche nach Anhang A.1 der Richtlinie 96/98/EG
vom 20.12.1996 über Schiffsausrüstung. Eine ent
sprechende Änderung des Seeaufgabengesetzes
Ist am 18.4.2008, die hierzu ergänzende Schiffsaus
rüstungsverordnung am 1.10.2008 In Kraft getreten.
Im Ergebnis wird die Marktüberwachung so effektiv
und umfassend organisiert, dass nicht normungsge
rechte Produkte ermittelt werden und gegebenenfalls
vom Markt genommen werden können, wenn sie eine
Gefährdung für die Gesundheit oder Sicherheit z. B.
von Besatzung und Passagieren bedeuten oder eine
Beeinträchtigung der Meeresumwelt.