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Full text: Jahresbericht 2008

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Schiffssicherheit 
gestellt. Hier erfolgt nun eine Marktüberwachung In 
Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur. Um 
Rückflaggungen unter die deutsche Flagge zu er 
möglichen, führte das BSH auch Einzelprüfungen an 
Bord durch und erteilte Ausnahmegenehmigungen 
für nicht baumusterzugelassene Anlagen und Geräte 
der Schiffsausrüstung. 
Sicherheitscheck an Bord 
Der Standard der Navlgatlons- und Funkausrüstung 
auf deutschen Schiffen Ist Insgesamt hervorragend. 
Damit dies so bleibt, wird die Navlgatlons- und Funk 
ausrüstung auch an Bord durch das BSH überprüft- 
Im Regelfall Im Auftrag der Reedereien für Ihre deut 
schen Schiffe. 2008 waren dies ca. 15120 Einzel 
überprüfungen. Für die Bundesmarlne prüfte bzw. 
regulierte das BSH nach Maßgabe der Marine-Dienst 
vorschrift weitere 771 Einzelgeräte. 
13 elektronische Magnetkompasse wurden In Einzel 
prüfungen an Land untersucht. Zur Vorbereitung von 
Schiffsneubauten, bei Umrüstungen, Nachrüstungen 
und Rückflaggungen wurden vom BSH 168 Plan 
prüfungen für die Anbringung und Aufstellung von 
Navlgatlons- und Funkausrüstungen durchgeführt. 
Die vom BSH anerkannten Regullerer haben auf 
1 088 See- und Binnenschiffen Regulierungen der 
Magnetkompasse vorgenommen. 
Aufgrund der festgestellten fehlerhaften Konfiguration 
von AIS-Transpondern hat das BSH In 714 Fällen 
für korrekte Einstellungen gesorgt. Dies geschah In 
enger Zusammenarbeit mit Reedern, Bundesnetz 
agentur und Hafenstaatkontrolle. 
Europäische und internationale 
Normungsarbeit 
Zur ständigen Verbesserung und Aktualisierung 
der Schlffsausrüstungsrlchtllnle arbeitet das BSH 
In den Gremien der Europäischen Kommission mit 
und trägt auf diese Welse dazu bei, dass die Liste 
der zulassungspflichtigen Schiffsausrüstung und die 
jeweiligen Leistungsanforderungen der EG-Rlchtllnle 
kontinuierlich aktualisiert werden. Hierbei arbeitet das 
BSH unmittelbar mit der European Maritime Safety 
Agency (EMSA) zusammen. 
Auch In den Internationalen Normungsgremien trägt 
das BSH zur Entwicklung neuer Navigationssysteme 
sowie entsprechender Testverfahren bei, unter an 
derem: 
• International Electronical Commission (IEC), die 
sich schwerpunktmäßig mit elektronischen Navi 
gationssystemen wie Radar, ECDIS, AIS befasst; 
• International Standards Organization (ISO), die 
physikalische Navigationssensoren und -geräte 
behandelt (u. a. Kompass, Echolot, Navigations 
leuchten); 
• European Telecommunication Standards Institute 
(ETSI), das für europäische Normung Im Bereich 
Seefunk- und Funknavigationsgeräte zuständig Ist 
(Insbesondere Im Zusammenhang mit der Richt 
linie 99/5/EG; RTTE-Rlchtllnle). 
Marktüberwachung 
Damit keine sicherheitsgefährdenden Schiffsausrü 
stungen auf Schiffen zum Einsatz kommen, nimmt das 
BSH auch die Aufgaben einer EU-weit geregelten 
Marktüberwachung wahr. Dies gilt für alle Produkt 
bereiche nach Anhang A.1 der Richtlinie 96/98/EG 
vom 20.12.1996 über Schiffsausrüstung. Eine ent 
sprechende Änderung des Seeaufgabengesetzes 
Ist am 18.4.2008, die hierzu ergänzende Schiffsaus 
rüstungsverordnung am 1.10.2008 In Kraft getreten. 
Im Ergebnis wird die Marktüberwachung so effektiv 
und umfassend organisiert, dass nicht normungsge 
rechte Produkte ermittelt werden und gegebenenfalls 
vom Markt genommen werden können, wenn sie eine 
Gefährdung für die Gesundheit oder Sicherheit z. B. 
von Besatzung und Passagieren bedeuten oder eine 
Beeinträchtigung der Meeresumwelt.
	        
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