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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Abwägung 
Die Stellungnahme wurde in Kapitel 4.2.3.1 berücksichtig und die vorgeschlagenen 
Formulierungen im Wesentlichen übernommen. 
9.2.3 Angenommene Leistung der Cluster - Tabelle 
Im Rahmen der Konsultation wurde hinsichtlich der angenommenen Leistung in Cluster 5 
Stellung genommen. Es wurde sowohl gefordert, dass für die in diesem Bereich genehmigten 
Vorhaben bzw. Standorte eine höhere Anlagenleistung angenommen werden sollte als auch die 
Berücksichtigung weiterer beantragter Vorhaben. 
Der Erhöhung der Leistung für die genehmigten Anlagen wird im Rahmen der auf Grundlage 
der gegenwärtigen Zulassungen plausiblen Leistung von 6 MW pro Anlage erhöht. Weitere 
Vorhaben werden, wie unter Kapitel 4.2.3.1 im Einzelnen beschrieben, für Cluster 5 nicht 
berücksichtigt. 
Aufgrund der überschlägig im Sinne der räumlichen Planung ermittelten Leistung, die 
insbesondere für die weiter in der Zukunft liegenden Projekte nur abgeschätzt werden kann, 
wurde die angenommene Leistung weiter gerundet. Zudem wurde die ermittelte Leistung 
insbesondere aufgrund sich konkretisierender Projekte geringfügig angepasst. 
9.2.4 Standardisierte Technikvorgaben 
In der finalen Phase der Fortschreibung des gegenständigen Plans wurden insbesondere im 
Rahmen der Diskussionen um die Gestaltung eines Ausschreibungssystems zur Bestimmung 
der EEG-Förderung für Offshore-Windenergievorhaben mögliche technische 
Weiterentwicklungen der HGÜ-Netzanbindungen eingebracht. Dies betrifft sowohl eine 
Erhöhung der Spannungsebene der VSC-HGÜ als auch die Entwicklung alternativer, modularer 
Anbindungskonzepte unter Nutzung netzgeführter HGÜ. 
Konkrete diesbezügliche Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligungsrunde im 
Fortschreibungsverfahren BFO-N 2013/14 nicht eingegangen. Aufgrund des fortgeschrittenen 
Verfahrensstands der Fortschreibung konnten die Entwicklungen auch seitens BSH nicht mehr 
eingebracht werden. Es ist vorgesehen, den Umgang mit den technischen Entwicklungen im 
Rahmen der nächsten Fortschreibung zu konsultieren und im Ergebnis ggf. die standardisierten 
Technikvorgaben entsprechend anzupassen. 
Im Rahmen der Fortschreibung wurde von einem Konsultationsteilnehmer darauf hingewiesen, 
dass eine größere Konverterplattform anstelle von zwei eng beieinander stehenden die 
verbaute Fläche reduzieren und geringere Umweltbeeinträchtigungen mit sich bringen könnte. 
Da die Plattformen bereits an die Grenzen der aktuell möglichen Größe stoßen, kann dieser 
Forderung nicht gefolgt werden. 
9.2.5 Planungsgrundsätze 
Im Rahmen der Konsultation wurde weiterhin die Prüfung von Alternativtrassen bzw. 
-Standorten gefordert. 
Zu möglichen Alternativtrassen und -Standorten, insbesondere für die Anbindungsleitungen der 
Offshore-Windparks, ist grundsätzlich anzumerken, dass auf der abstrakten Ebene der 
Gesamtfachplanung eine Prüfung jeder möglichen und denkbaren Alternative aus folgenden 
Gründen weder möglich noch sinnvoll ist: 
Im BFO werden Trassen bzw. Korridore für Seekabelsysteme und Standorte für 
Konverterplattformen insbesondere für die Anbindung der Offshore-Windparks anhand von 
standardisierten Technikvorgaben sowie Planungsgrundsätzen festgelegt. Die standardisierten 
Technikvorgaben wirken sich unmittelbar auf die räumlichen Planungen, insbesondere den 
Platzbedarf, aus. Ziel der Planungsgrundsätze ist es, eine Grundlage für eine systematische 
und koordinierte Gesamtplanung festzulegen. Wie der Begründung der einzelnen 
Planungsgrundsätze zu entnehmen ist, liegt dem jeweiligen Grundsatz bereits eine Abwägung
	        
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