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Abwägung
Die Stellungnahme wurde in Kapitel 4.2.3.1 berücksichtig und die vorgeschlagenen
Formulierungen im Wesentlichen übernommen.
9.2.3 Angenommene Leistung der Cluster - Tabelle
Im Rahmen der Konsultation wurde hinsichtlich der angenommenen Leistung in Cluster 5
Stellung genommen. Es wurde sowohl gefordert, dass für die in diesem Bereich genehmigten
Vorhaben bzw. Standorte eine höhere Anlagenleistung angenommen werden sollte als auch die
Berücksichtigung weiterer beantragter Vorhaben.
Der Erhöhung der Leistung für die genehmigten Anlagen wird im Rahmen der auf Grundlage
der gegenwärtigen Zulassungen plausiblen Leistung von 6 MW pro Anlage erhöht. Weitere
Vorhaben werden, wie unter Kapitel 4.2.3.1 im Einzelnen beschrieben, für Cluster 5 nicht
berücksichtigt.
Aufgrund der überschlägig im Sinne der räumlichen Planung ermittelten Leistung, die
insbesondere für die weiter in der Zukunft liegenden Projekte nur abgeschätzt werden kann,
wurde die angenommene Leistung weiter gerundet. Zudem wurde die ermittelte Leistung
insbesondere aufgrund sich konkretisierender Projekte geringfügig angepasst.
9.2.4 Standardisierte Technikvorgaben
In der finalen Phase der Fortschreibung des gegenständigen Plans wurden insbesondere im
Rahmen der Diskussionen um die Gestaltung eines Ausschreibungssystems zur Bestimmung
der EEG-Förderung für Offshore-Windenergievorhaben mögliche technische
Weiterentwicklungen der HGÜ-Netzanbindungen eingebracht. Dies betrifft sowohl eine
Erhöhung der Spannungsebene der VSC-HGÜ als auch die Entwicklung alternativer, modularer
Anbindungskonzepte unter Nutzung netzgeführter HGÜ.
Konkrete diesbezügliche Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligungsrunde im
Fortschreibungsverfahren BFO-N 2013/14 nicht eingegangen. Aufgrund des fortgeschrittenen
Verfahrensstands der Fortschreibung konnten die Entwicklungen auch seitens BSH nicht mehr
eingebracht werden. Es ist vorgesehen, den Umgang mit den technischen Entwicklungen im
Rahmen der nächsten Fortschreibung zu konsultieren und im Ergebnis ggf. die standardisierten
Technikvorgaben entsprechend anzupassen.
Im Rahmen der Fortschreibung wurde von einem Konsultationsteilnehmer darauf hingewiesen,
dass eine größere Konverterplattform anstelle von zwei eng beieinander stehenden die
verbaute Fläche reduzieren und geringere Umweltbeeinträchtigungen mit sich bringen könnte.
Da die Plattformen bereits an die Grenzen der aktuell möglichen Größe stoßen, kann dieser
Forderung nicht gefolgt werden.
9.2.5 Planungsgrundsätze
Im Rahmen der Konsultation wurde weiterhin die Prüfung von Alternativtrassen bzw.
-Standorten gefordert.
Zu möglichen Alternativtrassen und -Standorten, insbesondere für die Anbindungsleitungen der
Offshore-Windparks, ist grundsätzlich anzumerken, dass auf der abstrakten Ebene der
Gesamtfachplanung eine Prüfung jeder möglichen und denkbaren Alternative aus folgenden
Gründen weder möglich noch sinnvoll ist:
Im BFO werden Trassen bzw. Korridore für Seekabelsysteme und Standorte für
Konverterplattformen insbesondere für die Anbindung der Offshore-Windparks anhand von
standardisierten Technikvorgaben sowie Planungsgrundsätzen festgelegt. Die standardisierten
Technikvorgaben wirken sich unmittelbar auf die räumlichen Planungen, insbesondere den
Platzbedarf, aus. Ziel der Planungsgrundsätze ist es, eine Grundlage für eine systematische
und koordinierte Gesamtplanung festzulegen. Wie der Begründung der einzelnen
Planungsgrundsätze zu entnehmen ist, liegt dem jeweiligen Grundsatz bereits eine Abwägung