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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
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Windpark an die Plattform „DolWin beta“ angeschlossen wird und wie sich die weiteren 
Anbindungen auf die übrigen zwei Plattformen im Cluster verteilen, werden vorerst alle Trassen 
zum ersten Konverter vorgesehen. Die Konverter werden untereinander verbunden. Durch die 
Anschlüsse an die verschiedenen Konverter können weitere Kreuzungen entstehen. Auch hier 
war es aufgrund der bestehenden Genehmigungen nicht möglich, alle Planungsgrundsätze, 
insbesondere die geforderten Abstände, einzuhalten. 
In Cluster 4 sind mit den Konvertern „HelWin alpha“ und „HelWin beta“ alle im Cluster 
erforderlichen Drehstrom-Trassen bereits genehmigt. An die Plattform „HelWin alpha“ werden 
die Windparks „Meerwind“ und „Nordsee Ost“ angeschlossen, an „HelWin beta“ der Windpark 
„Amrumbank West“ und ein weiterer Windpark in Cluster 4. 
Die Windparks „Sandbank“ und „DanTysk“ und „Butendiek“ in Cluster 5 werden, entsprechend 
der Genehmigungen, an „SylWin alpha“ angeschlossen. In Cluster 5 fehlt somit nur die 
Anbindung des Windparks „Nördlicher Grund“ an die zweite Plattform in diesem Cluster, 
„SylWin beta“. Hier wird die vom ÜNB mit dem Windparkbetreiber abgestimmte Trasse 
übernommen. 
In Cluster 6 ist der Windpark „BARD Offshore 1“ über die Konverterplattform „BorWin alpha“ 
angeschlossen. An die Konverterplattform „BorWin beta“ sind derzeit die Windparks „Global 
Tech 1“ und „Veja Mate“ angeschlossen 14 . Da für die beiden weiteren Windparks im Cluster 
trotz durchgeführter Clustergespräche bisher keine Trassen festgelegt werden konnten, bleiben 
hier die Flächen für die Drehstromtrassen erhalten. 
Für Cluster 10 wurde die im Rahmen der Windparkgenehmigung „Kaikas“ festgelegte Trasse 
mit aufgenommen. Für die weiteren Windparks in diesem Cluster konnten noch keine Trassen 
festgelegt werden. 
Für weitere Cluster wurden Vorschläge für die Festlegung der Trassen zwischen Umspannwerk 
der Windparks und der Konverterplattform eingereicht. Jedoch waren diese nicht mit dem 
gesamten Cluster und dem Netzbetreiber abgestimmt. Grundsätzlich gilt, dass die 
Planungsgrundsätze des BFO-N im Rahmen der Planfeststellungs- bzw. 
Plangenehmigungsverfahren bzw. Genehmigungsverfahren einzuhalten sind. Können 
Planungsgrundsätze im Einzelfall ausnahmsweise nicht eingehalten werden, ist im Rahmen der 
Einzelzulassungsverfahren eine nachvollziehbare Begründung einzureichen, die im Verfahren 
unter Beteiligung (potentiell) Betroffener geprüft werden. 
14 Laut der vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur zum O-NEP 2014, führt die Bundesnetzagentur 
derzeit ein Verfahren zur Kapazitätsverlagerung eines OWP in Cluster 8 durch. Gegenstand des Verfahrens ist die 
Verlagerung von Anbindungskapazität von der Anbindungsleitung BorWin2 auf die Anbindungsleitung BorWin3. 
Hierdurch würde Kapazität auf BorWin2 frei, die durch einen anderen OWP in Cluster 6 genutzt werden könnte, für 
den bislang das Anbindungssystem BorWin4 vorgesehen ist. Etwaige Entscheidungen zur Verlagerung bzw. 
Kapazitätszuweisung werden im Rahmen zukünftiger Fortschreibungen dieses Plans berücksichtigt.
	        
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