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Full text: 50, 1931

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Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte. — Band 50. Heft 2. 
Auch Wrage’s Ansicht (Wrage zitiert und bestätigt Richter), daß das Tier „immer draußen 
umherliefe und schwämme“, bedarf der Richtigstellung. Der „dauernde“ Aufenthalt des Tieres 
auf den freien Watten bleibt in den meisten Fällen auf kürzere Zeit beschränkt und endet nach 
meinen Beobachtungen immer damit, daß eine andere Wohnröhre in Besitz genommen wird, 
lieber den Besitz derselben entbrennt stets ein Kampf, wobei der Verteidiger unsichtbar in der 
Röhre den Eindringling abzuwehren versucht. Nach wenigen Augenblicken hat das überlegene 
Tier die Entscheidung herbeigeführt. Unterliegt der Inhaber der Röhre dem fremden Angreifer, 
dann schießt das vertriebene Tier in hohem Bogen aus der anderen Oeffnung der Röhre her 
aus und ist nun solange ohne Bau, bis es in derselben Weise einen anderen Artgenossen ver 
trieben hat. ln diesen Fällen ist der Aufenthalt der Krebse auf den freien Watten, also außer 
halb der Wohnröhren, unfreiwillig. (Siehe Anmerkung.) 
b) Bedeutung von Corophium volutator für den Landanwuchs und -Abbruch. 
Durch die U-förmigen Wohnröhren von Corophium, deren Wände mit einem schleimigen, 
vom Tier ausgeschiedenen Sekret bedeckt sind, gelangt der Sauerstoff in enge Berührung mit 
dem durchlöcherten Sediment. Wie bereits auf Seite 13 mitgeteilt worden ist, tritt infolgedessen 
sofort eine Oxydation des Schwefeleisens ein, die in einer konkretionären Verkittung 
der Sand- und Tonpartikelchen in der unmittelbaren Umgebung der Röhre ringförmig zum Aus 
druck kommt. Längs- und Querbrüche durch das von Corophium durchlöcherte Sediment zeigen 
deutlich die Einwirkung des Sauerstoffes. Jede Röhre ist mit einer hellgrauen, etwa 1 mm 
starken Schicht umgeben. Diese Schicht, die ringförmig im Querschnitt und leistenförmig im 
Längsschnitt erscheint, stellt die Oxydationszone dar. (Vergl. Fig. 6 und 7, die Strichelung gibt 
schematisch die Oxydationszone wieder.) Außerhalb dieser Zone besitzt der Schlick die übliche 
dunkel pigmentierte Beschaffenheit. Die Verkittung kann bei besonders dunkel pigmentiertem 
Boden (reich an kolloidalem Schwefeleisen) soweit gehen, daß die Röhren gegenüber dem übrigen 
Sediment eine ganz erhebliche Härte aufweisen. So fand ich in Gebieten, die in der Abtragung 
begriffen waren, vom strömenden Wasser herauspräparierte Corophium-Röhren. Der die Röhren 
umgebende Schlick war durch die Wasserbewegung fortgewaschen worden, die Röhren hingegen 
befanden sich zum Teil noch in ihrer ursprünglichen Lage und überragten wie Säulen das aus 
geräumte Substrat. 
Am besten gibt der Vergleich mit Eisenbeton die Verhältnisse wieder. Die inkrustierten 
Röhren von Corophium durchwirken das Sediment in gleicher Weise wie die Eisenstäbe 
die Betonmase. 
Auf Grund dieser Tatsachen, nämlich durch das Standfestmachen der neuen Röhre mittels 
des schleimigen Sekretes und mit zunehmendem Alter bezw. infolge hohen Gehalts an kolloidalem 
Schwefeleisen durch die fortschreitende Vereisenung, ist Corophiums Leistung für den Aufbau 
der Watten eine einheitliche und positiv e entgegen den Ansichten Schütte’s 3 ) und 
Richter’s 4 ). 
Nach dem Vorangehenden fördert Corophium volutator den An 
wuchs und hemmt den Abbruch. 
c) Die Oberflächengestaltung durch Corophium volutator. 
Die Veränderung der Wattoberfläche durch Corophium ist mit Ausnahme der perlschnur 
artigen Fährten (vergl. Richter, Natur und Museum Bd. 59 Heft 1 Seite 14, Bild 8) streng an 
die Wohnröhre gebunden. Ihr Wesen wird erst mit der physiologischen Bedeutung der beiden 
3) Schütte Seite 41, ,,Die Meereswellen würden diesen zähen Tonboden nicht so leicht zerstören können, wenn ihnen nicht vom Corophium vor* 
gearbeitet würde“. 
4 ) Richter, Natur und Museum Bd. 56 Heft 10, S. 292, ,,Der Schlickkrebs hält es mit dem Mächtigen, beim Anwuchs hilft er dem Land und beim 
Abbruch dem Meer“. 
Anmerkung: Ferner wird die Wohnröhre während periodisch auftretender Wa n d er u n g e n vollständig aufgegeben. Über den Verlauf dieser 
Wanderungen und ihre Bedeutung liegt 2ur Zeit ausreichendes Beobachtungsmaterial j noch nicht vor.
	        
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