H. Muh w köpf: Die Auslösung: der fimkentelegr. Nauener Zeitsig'nale durch die Deutsche Seewarte. 33
aus der inneren Übereinstimmung der einzelnen Beobachtungen für beide Orte zu ±0 S .028. Daraus
läßt sich in bekannter Weise ableiten, daß der nt. F. einer ganzen Zeitbestimmung (im Mittel 5 Zeit
sterne) nicht größer als +0 S .020 sein kann. Wir prüfen diesen Wert mit Hilfe der Differenzen Ap—Ah
nach. Befreien wir den quadratischen Mittelwert der Differenzen Ap—Ah von dem Einfluß der Un
sicherheit, die vom Gang der Uhren, von den Uhrvergleichungen und von der Registrierung der
Signale herrühren, so bleibt die auf die Zeitbestimmungen zurückzuführende Unsicherheit übrig. Die
Voraussetzung dafür, daß wir so verfahren dürfen, ist allerdings, daß das arithmetische Mittel aller
(Ap—Ah) gleich Null ist. Dies wird dann der Fall sein, wenn die angenommene Längendifferenz
zwischen den Beobachtungspfeilern in Potsdam und Hamburg richtig ist und wenn die A p und die A n
nicht durch systematische Fehler der Zeitbestimmungen und der Signalaufnahmen verfälscht sind. Daß
die Potsdamer und Hamburger Registrierungen der Signale einwandfrei sind, haben wir bereits dar
getan; wir werden noch darauf zurückkommen. Als die Seewarte Anfang November 1919 die Aus
lösung der Signale übernommen hatte, zeigte sich bald, daß die Ap im Mittel um +0 S .07 größer waren
als die Ah. Ohne Durchführung einer Bestimmung der Längendifferenz zwischen der Seewarte und
einem gut festgelegten Ort nach den bekannten Regeln (Wechsel der Beobachtungsinstrumente usw.)
läßt sich nicht entscheiden, worin jene Abweichung im einzelnen begründet ist. Der einzige bisher für
die geographische Länge der Seewarte abgeleitete Wert beruht auf trigonometrischem Anschluß an die
alte Hamburger Sternwarte. — Da den Potsdamer Werten in jeder Hinsicht volles Vertrauen zukommt,
so wurde, um die systematische Abweichung der Ah von den Ap zu beseitigen, Anfang 1920 die früher
verwandte Länge der Seewarte um 0 S .07 abgeändert. Natürlich hatte diese Maßnahme nur formalen
Charakter, weil es vorläufig unbekannt ist, welcher Teil der Korrektion einer falschen Annahme der
Länge sein Dasein verdankt; aber es ist ja gleichgültig, an welcher Stelle der Zeitberechnung diese
Rechnungsgröße berücksichtigt wird. Jedenfalls hat sich der aus den Zeitbestimmungen der ersten
Monate berechnete Wert von 0 S .Ü7 als richtig erwiesen, denn für den von uns betrachteten Zeitraum
ist das Mittel der (Ap—Ah) ■= 0.
Die Entwicklungen und Rechnungen, mit deren Hilfe der m. F. einer Zeitbestimmung abgeleitet
wurde, können hier nicht im einzelnen wiedergegeben werden; ihnen wurden die Ausführungen zu
grunde gelegt, die Herr Wanach in den Astron. Nachr. 190, S. 169 gibt („Über die Genauigkeit inter
polierter und extrapolierter Uhrkorrektionen und Gänge“). Insbesondere handelt es sieh dabei um die
scharfe Berücksichtigung des Einflusses, den die mittlere zufällige tägliche Gangänderung der Uhren
auf die Genauigkeit der interpolierten Uhrstände ausübt.—Während des verwandten Zeitraumes wurden
in Hamburg 51, in Potsdam 76 Zeitbestimmungen angestellt. Als mittlere Unsicherheit eines Wertes
Ap—Ah ergab sich t = ±0®.042. Nun ist in dem Paragraphen über die Hauptuhren, S. 25, gesagt
worden, daß in verschiedenen Fällen die (Ap—Ah) unzulässig groß erschienen wären und daß die Un
stimmigkeiten nur auf unerklärlich große Unterschiede zwischen den Hamburger und den Potsdamer
Zeitbestimmungen beruhen könnten. Für 1921 Febr. 8 (an diesem Tage wurde sowohl in Potsdam als
auch in Hamburg eine Zeitbestimmung gemacht) ergab sich eine Differenz der Signalkorrektionen von
0 S .14; für die benachbarten Tage fanden sich entsprechend große Werte. Die aus den Zeitbestimmungen
folgenden Uhrkorrektionen widersprachen den Gängen der Normaluhren beider Orte. Die auf diesen
Beobachtungen beruhenden Werte von Ap—Ah, die die Fehlerquadratsumme unzulässig stark beein
flußten, wurden ausgeschlossen, wodurch von ±0 S .042 auf ±0 S .040 sank. In den übrigen (Ap—Ah)
sind alle Werte zwischen +0 S .10 und —0 S .09 vertreten; im Maximum erreichen die Einzelwerte also das
214fache von *. Das ist zulässig, und weitere Werte auszuschließen, würde nicht zu rechtfertigen sein.
Setzen wir nun, wozu wir auf Grund der Erfahrung und der Rechnungen berechtigt sind, voraus, daß
den Potsdamer und den Hamburger Zeitbestimmungen die gleiche Genauigkeit zuzuschreiben ist, so
ergibt sich nach Berücksichtigung der Einwirkung aller übrigen Fehlerquellen der m. F. einer Zeit
bestimmung zu fi ± ö s .024.
Wird die Fehlerrechnung so geführt, daß man aus der inneren Übereinstimmung der einzelnen
Beobachtungen den m. F. der Uhrkorrektion aus einem Stern ableitet und dann den Einfluß der Instru