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Full text: 38, 1920

Heuer: Ein Rückblick auf d. in d. Jahr. 1877—1917 auf d. Deutsch. Seew. abgeh. Chronom.-Wettbew.-Prüfungen. 15 
derung aufgestellt, daß bei den mit Aussicht auf Preisbewerb eingestellten Chronometern nur noch 
deutsche Zugfedern und Ketten eingebaut werden sollten. Hierbei wurde allerdings zunächst 
die Einschränkung gemacht, daß bei solchen Instrumenten, die schon vor der 30. Prüfung an der Unter 
suchung teilgenommen hatten, auch weiterhin die ausländischen Zugfedern und Ketten in Verwendung 
bleiben konnten (Aufforderung 1908 Juli). Was die Güte der deutschen Zugfedern anbetrifft, so ist 
nicht zu leugnen, daß anfänglich gelegentliche Federsprünge vorkamen. Seitdem es jedoch der ein 
heimischen Industrie gelungen ist, ein vollkommen homogenes Material für die Federn herzustellen, 
gehören auch diese anfänglichen Versager immer mehr zu den Seltenheiten. Die Güte der deutschen 
Kette steht der ausländischen schon seit der ersten Zeit der Inlandherstellung nicht nach. Die Aus 
führung der deutschen Kette ist, wie schon eine Vergleichung zeigt, sorgfältiger und die Haltbarkeit 
nach den bisherigen Erfahrungen nicht geringer. ?4S'4 4 ' J 
Der Einbau einer Schnecke wurde lange Zeit nicht als Bedingung für die Zulassung gefordert. 
Von einer Seite (Kittel) wurden fast nur schneckenlose Chronometer eingeliefert. Da sich jedoch bei 
Instrumenten „ohne Schnecke“ bestimmte Nachteile herausgestellt hatten, wurde das Vorhandensein 
einer solchen seit der 32. Prüfung gefordert, allerdings auch hier, um Härten zu vermeiden, mit einer 
gewissen Einschränkung. 
Auch auf sogenannte weniger wichtige Uhrteile, d. h. auf solche Teile, die nicht unmittelbar 
auf den Gang der Chronometer einwirken, ist im letzten Jahrzehnt das Bestreben nach Herstellung im 
Inlande gerichtet worden. Zifferblätter und Zeiger dürfen nicht mehr aus dem Auslande be 
zogen werden. Statt der gravierten Zifferblätter sind in der letzten Zeit vielfach solche, die durch Ätzen 
hergestellt sind, benutzt worden, da die Anfertigungskosten wesentlich geringer sind. Die geätzten 
Zifferblätter haben allerdings den Nachteil, daß bei ihnen ein gleich scharfes Ablesen der Sekunde wie 
bei den gravierten Zifferblättern etwas erschwert wird. 
Bei den Zeigern wird meist die Vergoldung bevorzugt. Ob die sogenannten blauangelaufenen 
Zeiger die gleiche Widerstandsfähigkeit gegen die Einflüsse der Seeluft besitzen und nicht durch teil 
weise Oxydation das Werk selbst gefährden, erscheint mindestens zweifelhaft. 
Bezüglich der Stein loch er, Deck steine usw. sind bisher bestimmte Forderungen über 
die Inlandherstellung nicht aufgestellt worden. Die Rohwerke, Holzgehäuse und dergl. werden 
nur im Inlande hergestellt. Manche Verbesserungen, die sich durch den Gebrauch an Bord als wünschens 
wert herausgestellt haben, sind im Laufe der verschiedenen Prüfungen eingeführt worden, es erscheint 
jedoch nicht erforderlich, hierüber nähere Angaben zu machen. 
c) Technische Ausführung und Begutachtung durch Sachverständige. 
Das Bestreben nach der Herstellung guter Chronometer bezog sich aber nicht nur auf das Ver 
langen nach einem guten Gang, sondern es wurde auch auf eine Anregung aus Fabrikantenkreisen hin 
die Forderung nach einer guten „technischen Ausführung“ gestellt. Hierbei ist nicht nur an 
eine gute Arbeit gedacht, sondern auch daran, daß die einzelnen Teile in einem richtigen Verhältnis zu 
einander stehen. Die Bedingung einer guten technischen Ausführung wurde im Jahre 1907 zum ersten 
Male unter die Bestimmungen der „Aufforderung“ aufgenonnnen. Daß diese Forderung auch wirklich 
durchgeführt worden ist, geht wohl am besten daraus hervor, daß wiederholt einzelne Instrumente 
wegen ungenügender technischer Ausführung vom Wettbewerb ausgeschlossen wurden. 
Wie in den alljährlichen Berichten seit der 11. Prüfung mitgeteilt wurde, traten vor Beginn einer 
jeden Prüfung Sachverständige zusammen. Während diese anfangs nur darüber zu wachen hatten, daß 
die in der Aufforderung erlassenen Zulassungsbedingungen erfüllt waren, trat seit der 31. Wettbewerb- 
Prüfung noch die Aufgabe hinzu zu untersuchen, ob auch die technische Ausführung eine genügende sei. 
Über die Namen der Sachverständigen, die vor der 22. Prüfung ihres Amtes gewaltet habet], liegen aus
	        
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