Heuer: Ein Rückblick auf d. in d. Jahr. 1877—1917 auf d. Deutsch. Seew. abgeh. Chronom.-Wettbew.-Prüfungen. 15
derung aufgestellt, daß bei den mit Aussicht auf Preisbewerb eingestellten Chronometern nur noch
deutsche Zugfedern und Ketten eingebaut werden sollten. Hierbei wurde allerdings zunächst
die Einschränkung gemacht, daß bei solchen Instrumenten, die schon vor der 30. Prüfung an der Unter
suchung teilgenommen hatten, auch weiterhin die ausländischen Zugfedern und Ketten in Verwendung
bleiben konnten (Aufforderung 1908 Juli). Was die Güte der deutschen Zugfedern anbetrifft, so ist
nicht zu leugnen, daß anfänglich gelegentliche Federsprünge vorkamen. Seitdem es jedoch der ein
heimischen Industrie gelungen ist, ein vollkommen homogenes Material für die Federn herzustellen,
gehören auch diese anfänglichen Versager immer mehr zu den Seltenheiten. Die Güte der deutschen
Kette steht der ausländischen schon seit der ersten Zeit der Inlandherstellung nicht nach. Die Aus
führung der deutschen Kette ist, wie schon eine Vergleichung zeigt, sorgfältiger und die Haltbarkeit
nach den bisherigen Erfahrungen nicht geringer. ?4S'4 4 ' J
Der Einbau einer Schnecke wurde lange Zeit nicht als Bedingung für die Zulassung gefordert.
Von einer Seite (Kittel) wurden fast nur schneckenlose Chronometer eingeliefert. Da sich jedoch bei
Instrumenten „ohne Schnecke“ bestimmte Nachteile herausgestellt hatten, wurde das Vorhandensein
einer solchen seit der 32. Prüfung gefordert, allerdings auch hier, um Härten zu vermeiden, mit einer
gewissen Einschränkung.
Auch auf sogenannte weniger wichtige Uhrteile, d. h. auf solche Teile, die nicht unmittelbar
auf den Gang der Chronometer einwirken, ist im letzten Jahrzehnt das Bestreben nach Herstellung im
Inlande gerichtet worden. Zifferblätter und Zeiger dürfen nicht mehr aus dem Auslande be
zogen werden. Statt der gravierten Zifferblätter sind in der letzten Zeit vielfach solche, die durch Ätzen
hergestellt sind, benutzt worden, da die Anfertigungskosten wesentlich geringer sind. Die geätzten
Zifferblätter haben allerdings den Nachteil, daß bei ihnen ein gleich scharfes Ablesen der Sekunde wie
bei den gravierten Zifferblättern etwas erschwert wird.
Bei den Zeigern wird meist die Vergoldung bevorzugt. Ob die sogenannten blauangelaufenen
Zeiger die gleiche Widerstandsfähigkeit gegen die Einflüsse der Seeluft besitzen und nicht durch teil
weise Oxydation das Werk selbst gefährden, erscheint mindestens zweifelhaft.
Bezüglich der Stein loch er, Deck steine usw. sind bisher bestimmte Forderungen über
die Inlandherstellung nicht aufgestellt worden. Die Rohwerke, Holzgehäuse und dergl. werden
nur im Inlande hergestellt. Manche Verbesserungen, die sich durch den Gebrauch an Bord als wünschens
wert herausgestellt haben, sind im Laufe der verschiedenen Prüfungen eingeführt worden, es erscheint
jedoch nicht erforderlich, hierüber nähere Angaben zu machen.
c) Technische Ausführung und Begutachtung durch Sachverständige.
Das Bestreben nach der Herstellung guter Chronometer bezog sich aber nicht nur auf das Ver
langen nach einem guten Gang, sondern es wurde auch auf eine Anregung aus Fabrikantenkreisen hin
die Forderung nach einer guten „technischen Ausführung“ gestellt. Hierbei ist nicht nur an
eine gute Arbeit gedacht, sondern auch daran, daß die einzelnen Teile in einem richtigen Verhältnis zu
einander stehen. Die Bedingung einer guten technischen Ausführung wurde im Jahre 1907 zum ersten
Male unter die Bestimmungen der „Aufforderung“ aufgenonnnen. Daß diese Forderung auch wirklich
durchgeführt worden ist, geht wohl am besten daraus hervor, daß wiederholt einzelne Instrumente
wegen ungenügender technischer Ausführung vom Wettbewerb ausgeschlossen wurden.
Wie in den alljährlichen Berichten seit der 11. Prüfung mitgeteilt wurde, traten vor Beginn einer
jeden Prüfung Sachverständige zusammen. Während diese anfangs nur darüber zu wachen hatten, daß
die in der Aufforderung erlassenen Zulassungsbedingungen erfüllt waren, trat seit der 31. Wettbewerb-
Prüfung noch die Aufgabe hinzu zu untersuchen, ob auch die technische Ausführung eine genügende sei.
Über die Namen der Sachverständigen, die vor der 22. Prüfung ihres Amtes gewaltet habet], liegen aus