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Full text: 38, 1920

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Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte — 1920 Nr. 3 — 
Hilfskompensation versehene Unruhe, bis diese von der 34. Prüfung ab völlig durch die Nickel 
stahlunruhe verdrängt wurde. Die angewandte Hilfskompensation wurde nicht nur in den verschie 
denen, im „Lehrbuch der Navigation“ (Teil II, 1. Auflage, Seite 261 ff. und 2. Auflage, Seite 312 ff) auf- 
gefiihrten Formen verwendet, sondern viele Fabrikanten, darunter besonders A. Kittel, versahen ihre 
Instrumente mit den verschiedensten, immer wieder neu ersonnenen Arten von Hilfsvorrichtungen. 
Wenn sich auch nicht leugnen läßt, daß die Hilfskompensation als solche voll und ganz ihren Zweck 
erfüllt und die damit versehenen Instrumente zum Teil zu besonders tüchtigen Leistungen befähigt 
hat, so war doch das Streben nach einer einfacheren und mehr widerstandsfähigen Konstruktion voll 
berechtigt. Hierdurch erklärt es sich, daß die von Guillaume ersonnene Nickelstahlunruhe 
in wenigen Jahren die älteren Formen der Unruhe fast ganz verdrängt hat. War es doch Guillaume 
gelungen, durch langjährige systematische Versuche eine Legierung von Nickel und Stahl herzu 
stellen, die sich den Temperaturänderungen gegenüber bis zu einem gewissen Grade unempfindlich 
zeigte. 
Die Nickelstahlunruhe in Verbindung mit einer Stahlspirale fand bei Wettbewerb-Chronometern 
zum ersten Male im Jahre 1903 (27. Prüfung) Verwendung. Schon die ersten mit einer solchen Unruhe 
versehenen Chronometer zeigten ein günstiges Prüfungsergebnis. Die ursprüngliche Befürchtung, daß 
sich diese Art der Unruhe infolge noch unbekannter Molekularveränderungen auf die Dauer nicht be 
währen würde, hat sich nicht bestätigt. Auch die anfangs in wissenschaftlichen Kreisen geäußerte 
Meinung, daß der Nickelstahl dereinst wohl berufen sein könnte, gewissermaßen eine Art grober Kom 
pensation für Uhren geringerer Güte zu liefern, aber nicht imstande sein würde, die verschiedenen, 
höchst sinnreichen Arten der Hilfskompensation für Uhren feinster Bauart zu ersetzen, wurde durch 
die erzielten Erfolge widerlegt. So kam es, daß die Nickelstahlunruhe eine immer größere Bedeutung 
und Anerkennung in der Chronometrie fand. Von der 35. Prüfung ab, also seit dem Ausschluß frem- 
ländischer Chronometer, kam ausschließlich die Nickelstahlunruhe zur Anwendung. Die Leistungen 
der Chronometrie haben seitdem, soweit dies in den Prüfungsergehnissen zum Ausdruck kommt, ent 
schieden zugenommen. Infolgedessen ist die Palladium-Spirale, meist in Verbindung mit einer Stahl- 
Messing-Unruhe, in der letzten Zeit nur noch bei Instrumenten, die einem besonderen Zweck dienen 
sollten, eingebaut worden. Die Palladium-Spirale ist übrigens ab und zu auch mit einer Nickelstahl 
unruhe und mit einer mit Hilfskompensation versehenen Unruhe verbunden worden. 
Die Nickelstahlunruhe wurde ursprünglich in fertigem Zustande aus der Schweiz bezogen. 
Neuerdings wird sie im Lande selbst angefertigt. Auch die erforderliche Legierung wird jetzt bei uns 
hergestellt. In die Aufforderung zu den Wettbewerb-Prüfungen ist allerdings die Herstellung im In 
lande noch nicht als Bedingung für die Zulassung aufgenommen worden. 
Als Spirale hat sich im Laufe der Zeit die aus Stahl angefertigte Geltung verschafft. Der 
fertige Draht darf nach wie vor aus dem Auslande bezogen werden. Die Wickelung selbst, sowie die 
Herstellung der Endkurven muß jedoch im Inlande erfolgen. 
Aus den Übersichten über die Bauart der Chronometer ergibt sich weiter, daß die Feder- 
hemmung von den Fabrikanten immer mehr gegenüber der Hebelhemmung bevorzugt wird. 
Eine Zeitlang hielten einige wenige Hersteller fest an der Hebelhemmung, die augenblicklich ganz aus 
den Wettbewerb-Chronomgtern verdrängt ist. Gefordert wird die ausschließliche Verwendung der Feder 
hemmung in der „Aufforderung“ bisher nicht. 
b) Andere Chronometer teile. 
Der nach der 3. Chronometer-Konferenz immer mehr hervortretende Wunsch nach der Her 
stellung wichtiger Chronometerteile im Inlande verdichtete sich in den „Aufforderungen“ allmählich zu 
bestimmten Zulassungsbedingungen. So wurde von der 31. Prüfung (1907) ab die ausdrückliche For-
	        
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