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Full text: 1, 1878

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In Gemässheit mit § 37 der Instruktion für die Seewarte wurde eine Kommission, bestehend aus dem 
Direktor, dem von ihm dazu designirten Abtheilungs-Vorstand Kapt. Wagner und dem Sekretär Koch, 
eingesetzt, welche die bezüglichen Geschäfte nach dem Reglement über das Kassenwesen für die Truppen 
vom 28. Januar 1841 führt. Nach dem Ableben des Abtheilungs-Vorstandes Wagner im September 1878 
wurde der Abtheilungs-Vorstand Kapt. Koldewey an seiner Stelle zum zweiten Mitglied der Kassen 
konimission designirt. 
Die Grundlagen für die Einnahmen und Ausgaben der Seewarte bildet der jedesmalige Etat. Die Ein 
nahmen bestehen der Hauptsache nach aus Erlösen für, an Schiffsführer verkaufte Instrumente (in der 
letzten Zeit nur noch ganz vereinzelnd vorgekommen, da die Mitarbeiter der Seewarte zur See alle zu meteorolo 
gischen Zwecken erforderlichen Instrumente leihweise erhalten), und Erlösen für verkaufte Publikationen und aus 
den Gebühren für Prüfung von Instrumenten und für Deviations-Bestimmungen. Die Ausgaben, welche die Kasse 
der Seewarte zu leisten hat, sind die Sächlichen und bestehen in Miethe, Büreaukosten, Reisekosten zur 
Inspizirung der Nebenstellen, Kosten für Instrumente, Bücher und Publikationen, sowie Kosten für Unter 
haltung der Apparate und Instrumente u. s. w. der Nebenstellen. 
Alle persönlichen Ausgaben, als Gehalte, Remunerationen u. s. w. werden seitens der Kaiser]. Admiralität 
direkt angewiesen und berühren den Kassenverkehr der Seewarte nicht. 
Während der verschiedenen Jahre weist das Kassen-Journal der Seewarte nach: 
für 1875 52 Einnahme- und 291 Ausgabe-Buchungen 
= 1876 110 = = 532 
= 1877 126 = ; 882 
ä 1878 220 = = 687 
Die Einnahmen werden von Seiten der Intendantur der Marine-Station der Nordsee von der Seewarte 
eingezogen und gehen zu den allgemeinen Staatseinnahmen, während die Ausgaben in vierteljährigen Ter 
minen liquidirt werden und bei dem betreffenden Kapitel des Etats zur Verrechnung gelangen. 
Die Inventarien-Rechmmgslegung bei der Seewarte erfolgt nach dem für die Kaiserlichen Werften vor 
geschriebenen Modus, jedoch mit der Abweichung, dass anstatt der dort, wegen des Umfangs derselben, 
vorgeschriebenen vierteljährigen Revision der Rechnungen hier nur eine einmalige Revision und gleichzeitige 
Abnahme der Rechnung nach Schluss des Rechnungs-Jahres seitens der Intendantur stattfindet. 
Die Jahresrevision wurde denn auch in jedem der Jahre seit dem Bestehen der Seewarte von der 
Intendantur der Marine - Station der Nordsee ausgeführt, die Revisionen der Kasse und der Inventar- und 
Material-Bestände fand unvermuthet statt und zwar schwankte die höheren Orts für die Anordnung der 
Revisionen gewählte Zeit zwischen Mitte Oktober und Ende des Jahres. 
Wenngleich das gesammte Inventar der Seewarte an Umfang mit dem Inventare der Kaiserlichen Werften 
nicht wohl verglichen werden kann, so bildet doch gerade die Rechnungslegung über das auf ungefähr 70 Neben 
stellen vertheilte Inventar einen nicht unerheblichen Theil der Arbeit des Verwaltungs-Ressorts. Die Mannig 
faltigkeit und Eigenartigkeit der Gegenstände, welche in dieser Verwaltung Vorkommen: Instrumente aller 
Art, Bücher, Karten u. s. w., erschweren überdies nicht unerheblich den mit der Rechnungslegung und 
Inventarisirung verknüpften Betrieb. Auch sind alle darauf Bezug habenden Arbeiten von der Zentralstelle, 
namentlich im Beginne der Organisation, zu erledigen gewesen, weil von dem Personale an den Aussen- 
stationen eine Vertrautheit mit dem Modus, der hierbei zur Anwendung kommen musste, nicht vorausge 
setzt werden konnte. 
Zur besseren Uebersichtlichkeit wurde für die Nebenstellen eine besondere Bestands-Uebersicht ange 
legt, welche genau das Inventar der einzelnen Stationen, nach den Anfangsbuchstaben derselben geordnet, 
aufführt 
Die Hauptagenturen Neufahrwasser, Swinemünde und Bremerhaven, welche mit grösseren 
Beständen an Inventaríen, Instrumenten, Büchern und Karten ausgerüstet sind (siehe Abschnitt über Ein 
richtung, Seite 32) führen ausserdem zu ihrer Kontrole eine Bestands-Uebersicht, welche natürlicher Weise 
mit der bei der Zentralstelle geführten in Uebereinstimmung gehalten werden muss. 
Die Hauptagenturen werden von Zeit zu Zeit, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, alle zwei Jahre 
einer Revision durch den Verwaltungs-Beamten der See warte unterworfen, welche Revision sich auf die 
Geschäftsführung (mit Ausschluss der rein technischen Angelegenheiten), sowie auf die Feststellung des vor 
handenen Inventares erstreckt.
	        
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