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aut'zunehineu. aufforderte. Der Erfolg war ein sehr zufriedenstellender, indem die meisten »Herren mit Be»
reitwilligkeit sich dem neuen Institute anschlossen.
Die Vorsteher der Agenturen zweiten Banges versehen ihre Funktionen als Nebenamt und sind mei
stens Navigationslehrer oder solche, die mit den Navigationsschulen in einer Beziehung stehen. Es bedarf
wohl kaum einer besonderen Betonung der Wichtigkeit gerade dieses Verhältnisses für ein gedeihliches
Wirken der Seewarte.
Die Thätigkeit der Agenturen 2ten Banges wird gleichfalls durch die unter dem 2ten Dezember 1875
erlassene allgemeine Instruktion für die Deutsche Seewarte (Anhang §§ 1—8) geregelt. Um die Ausübung
dieser Thätigkeit zu ermöglichen, bedürfen die Agenturen gleichfalls einer Ausstattung an Instrumenten,
Karten, Büchern u. s. w., wenn auch in minder vollständigem Umfange, als die Hauptagenturen. In dem
§ 7 der Allgemeinen Instruktion ist zwar hervorgehoben, dass die Behandlung der Deviationsfrage von
Seiten der Agenturen 2. Ranges iür’s Erste noch vom Thätigkeits-Kreise derselben ausgeschlossen sei; allein
es muss erwähnt werden, dass diese wichtige Aufgabe im Laufe der Zeit auch an solchen Orten, wo das
Bedürfniss dafür bestand, von Seiten der Agenturen zweiten Banges aufgenommen wurden. Dieses war
beispielsweise der Fall in den Agenturen Flensburg, Rostock und Pillau, in welchen denn auch für die
erforderlichen Instrumente Sorge getragen wurde.
Agenturen 2ten Banges sind an der Deutschen Küste errichtet in:
Memel, Pillau, Stralsund, Barth, Wustrow, Rostock, Lübeck, Flensburg, Apen
rade, Elsfleth, Brake, Leer, Papenburg und Emden.
Die Errichtung einer Agentur war auch für Stettin in Aussicht genommen und wurden in dem Etat
die dafür erforderlichen Geldmittel vorgesehen. Aus Gründen, deren Auseinandersetzung hier kaum einen
Zweck haben könnte, ist diese Agentur bis jetzt nicht in’s Lehen getreten.
c. Die Normal-Beobachtungsstationen.
Wie dies schon von der Kommission, welche im Jahre 1873 auf Veranlassung des Beichskanzleramtes
zusammentrat, um über die Neugestaltung des Sturmwarnungswesens an der deutschen Küste zu berathen,
empfohlen wurde, wurden neun meteorologische Stationen errichtet, welche ganz unter der Kontrole der
Direktion der Seewarte stehen und Normal -Beobachtungs- Stationen genannt werden. Es sind dieselben
ausser mit den gewöhnlichen meteorologischen Instrumenten und Apparaten auch noch mit selbstregistrirenden
Barometern und Anemometern, und in einzelnen Fällen mit registrirenden Thermometern, ausgestattet. Nach
der in den Beschlüssen des Wiener Meteorologen-Kongresses angenommenen Definition für die verschiedenen
Stationen sind die Normal-Beobachtungsstationen der Seewarte demgemäss Stationen erster Ordnung
(Siehe 1. Beilage zu den Protokollen der IX. Sitzung des Wiener Meteorologen-Kongresses).
Die Thätigkeit dieser Stationen wird geregelt durch die allgemeine Instruktion für die Deutsche See
warte (Anhang §§ 9 — 13). Für die Beobachtungen und die Behandlung der Instrumente wurde zuerst eine
in autographischem Drucke herausgegebene Instruktion erlassen, welche später durch eine umfassende, durch
Zeichnungen erläuterte Instruktion ersetzt wurde: Instruktion für den meteorologischen Dienst der Deutschen
Seewarte (Sturmwarnungswesen und Küstenmeteorologie); dieselbe bildet die No. 2 „Aus dem Archiv der
Deutschen Seeivarte“ Jahrgang 1878.
Die Ausstattung dieser Stationen ist in eingehender Weise in der soeben angezogenen Instruktion
(Seite 2 und 3) dargelegt, sowie auch aus derselben die Konstruktion der einzelnen zur Verwendung ge
brachten Instrumente und Apparate zu entnehmen ist. Es wird aus diesem Grunde nicht erforderlich sein
abermals des Näheren auf die heregten Gegenstände einzugehen, vielmehr wird auf jene Instruktion ver
wiesen.
In allen Fällen, in welchen es möglich war, die Normal-Beobachtungsstationen mit anderen Zweig-
Organen der Seewarte an einem Orte zu vereinigen, wurde dies erstrebt und meistens auch durchgeführt.
So wurde die Normal-Beobachtungsstation in Memel mit dev Agentur daselbst, Neufahrwasser und Swine
münde mit den betreffenden Hauptagenturen vereinigt. Am erstgenannten Orte musste späterhin die
Normal-Beobachtungsstation von der Agentur getrennt werden. Auch in Wustrow wurde im Laufe des
Jahres 1878 die Normal-Beobachtungsstation, als sie daselbst errichtet werden konnte, mit der Agentur ver
einigt. Warnemünde bestand im Jahre 1875, 1876 und 1877 als Normal-Beobachtungsstation, weil Wustrow,
das dafür ausersehen war, vor dem Jahre 1878 noch nicht mit einer Telegraphen-Leitting versehen werden
Archiv. 1878. 1.