I. Allgemeines über die Organisation des Systems und der Arbeit
des Sturmwarnungswesens und der Küsten-Meteorologie.
1. Zum Geschäftskreis der Deutschen Seewarte gehört nach der unter dem 2. December 187B
von Sr. Excellenz dem Chef der Kaiserlichen Admiralität erlassenen Instruktion das Sturmwarnungswesen.
Es umfasst nach §2, Punkt 8 dieser Zweig des Instituts, welcher dessen Abtheilung III bildet, die nach
folgend definirte Thätigkeit:
„die regelmässige Sammlung von Beobachtungen über den meteorologischen Zustand der Atmosphäre
auf bestimmten Plätzen an der Küste, sowie im Innern Deutschlands, ferner auf solchen Plätzen des Aus
landes, deren meteorologische Verhältnisse für die Beurtheilung der atmosphärischen Zustände an den deut
schen Küsten von Einfluss erscheinen;“
„die regelmässige telegraphische Verbreitung von Mittheilungen über den augenblicklichen Zustand
der Atmosphäre, sowie die unverzügliche Veröffentlichung solcher Wahrnehmungen, welche einen gefahr
drohenden Witterungsumschlag erwarten lassen;
„die Bearbeitung des in längeren Beobachtungszeiten gesammelten Materials auf die daraus für die
Navigation und Wissenschaft zu gewinnenden Resultate und deren periodische Veröffentlichung.“
iS. Die Arbeit der Abtheilung III der Seewarte für Sturmwarnungen und Wettertelegraphie wird
in der, für das Institut erlassenen allgemeinen Instruktion in § 7, wie folgt, gekennzeichnet:
1. Wissenschaftliche Untersuchungen auf dem Gebiete
a) der Küstenmeteorologie nach den an den deutschen Küsten angestellten Beobachtungen,
b) der Wetterprognose.
2. Praktische Ausübung der Wetterprognose für die deutschen Küsten; dieselbe hat zu beruhen auf
der täglichen Entwertung synoptischer Wetterkarten und Diskussion derselben unter steter Berück
sichtigung der neusten Forschungen auf dem betreffenden Gebiete, und besteht in der rechtzeitigen
Mittheilung an das dabei interessirte Publikum, namentlich das seemännische. Diese Mittheilungen
enthalten:
a) Vermuthung über die kommende Witterung, insbesondere Warnungen vor Stürmen,
b) Thatbestände, welche geeignet sind, den Betreffenden selbst Anhalt zu gehen zur Beurtheilung
der für sie wesentlichen Momente der Witterung, sei es für die nächstfolgende Zeit, sei es
für dieselbe Zeit an anderen Orten, sei es endlich, wie es der eine Fahrt antretende Seemann
braucht, für veränderte Zeit sowohl als Ort.
3. Als Mittel für die rasche Einsammlung der Nachrichten an der Seewarte sowohl, als für die
rechtzeitige Mittheilung derselben und der daraus abgeleiteten Schlüsse an die Betheiligten dient vor Allem
der Telegraph und das an den Signalstellen einzurichtende Signalsystem zur Verbreitung von Sturmwarnungen;
demnächst dient dazu der Druck der von der Seewarte gesammelten Nachrichten und der daraus gezogenen
Schlüsse, sowohl in einer eigenen täglichen Publikation der Seewarte, als (auszugsweise) in verschiedenen
öffentlichen Blättern Deutschlands.
Die telegraphische Uebermittelung der an der Seewarte ein- und ausgehenden meteorologischen
Nachrichten und Wahrnehmungen geschieht auf Grund der mit dem General - Telegraphen - Amte darüber
bestehenden Abmachungen.
Die Thätigkeit der Signalstellen der Seewarte, deren Aufgabe es ist, die von ihr auf telegraphischem
Wege erhaltenen Nachrichten weiter zu verbreiten, wird durch besondere Instruktionen (siehe Anhang) geregelt.
4. Das Material, das die III. Abtheilung zur Lösung der ihr gestellten Aufgaben zu verwenden
hat — sowohl für die wissenschaftlichen Untersuchungen, als für die praktische Wetterprognose ■— besteht
hauptsächlich in Folgendem:
Archiv. 1878. 2.
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