Vorwort
Als in den Jahren 1875 und 1876 das System der Deutschen Seewarte eingerichtet worden war und endlich
die meteorologischen Beobachtungen an der Küste und der telegraphische Witterungsdienst für das deutsche Reich
aufgenommen werden konnten, wurde es nicht für zweckmässig erachtet, die damit in Verbindung stehenden
Arbeiten sofort durch eine definitive Instruktion, die im Drucke herauszugeben gewesen wäre, zu regeln. Viel
mehr erachtete man es für rathsam, zunächst die erforderlichen Vorschriften für die Beobachtungen, für die Be
handlung der Instrumente, die Erklärung der letzteren und des Gebrauches der Beobachtungsformulare u. s. w.
in einer vorläufigen, durch autographischen Abdruck vervielfältigten Instruktion niederzulegen. In der Aus
führung dieses Gedankens wurde darauf Bedacht genommen, dass die provisorische Instruktion gemäss den
gemachten Erfahrungen erweitert und verändert werden konnte, um sodann im geeigneten Momente die
definitive, gedruckte Instruktion an ihre Stelle treten lassen zu können. Dieser Moment musste als einge
treten erachtet werden, sobald die Erfahrungen mit Beziehung auf Wahl und Behandlung der Instrumente und
Apparate zu einem gewissen Abschlüsse gediehen waren, voraussichtlich aber Aenderungen und Neueinrichtungen
nicht sobald wieder eintreten konnten. Schon im Laufe des verflossenen Jahres wurde denn auch an die Ent-
werfung einer definitiven Instruktion für den meteorologischen Dienst der Seewarte, welche besonders darauf
berechnet wurde, die Vorsteher der Normal-Beobachtungsstationen und die meteorologischen Korrespondenten zur
Ausübung der von denselben übernommenen Verpflichtungen anzuleiten, geschritten und dieselbe auch nahezu
vollendet.
Obgleich im Allgemeinen der schon zur Zeit des Meteorologen-Kongresses in Wien hervorgetretenen Ansicht
beipflichtend, dass eine internationale, für alle Länder und alle Verhältnisse entsprechende Instruktion nicht wohl
zu erlassen sei, hielt es die Direktion dennoch für wichtig, dass die, für die verschiedenen meteorologischen
Systeme Europa’s entworfenen Instruktionen vor der definitiven Annahme verglichen und wenigstens in man
chen Punkten in Uebereinstimmung gebracht würden. Von der Nützlichkeit eines solchen Verfahrens über
zeugt, wurde der Druck dieser Instruktion bis zur Beendigung des Meteorologen-Kongresses in Rom verzögert,
damit, soweit dies von der Seewarte abhängen kann, die Gelegenheit zu Abänderungen, Ergänzungen u. s. w.
gegeben sein möchte. Die von der Direktion gehegte Hoffnung auf die Möglichkeit eingehender Prüfung und
Vergleichung verschiedener meteorologischer Instruktionen bei Gelegenheit des Kongresses ging zwar nicht in
Erfüllung und es kam der für diesen Zweck fertiggestellte Entwurf ungeändert von Rom zurück, allein es war in
Folge dieser Verzögerung doch möglich geworden, in der Schluss-Redaktion und der Zusammenstellung des Ma
terials in mancher Hinsicht den hin und wieder während der Berathungen zu Tage getretenen Wünschen und
Ansichten Rechnung zu tragen. In Folge davon gieht sich nunmehr die Direktion der Seewarte der Hoffnung
hin, es werde die Instruktion, wie sie nun vorliegt, in gewissem Sinne eine Richtschnur für das abgeben können,
was in einer solchen Arbeit hei dem gegenwärtigen Stande meteorologischer Forschung und bei dem steten Ver
kehre und Austausche der Beobachtungsysteme verschiedener Länder unter einander, eine allgemeinere Beachtung
verdient.
In dem Entwürfe dieser Instruktion wurde darauf Bedacht genommen, dass nur dasjenige Aufnahme
fand, was unbedingt zum klaren Verständnisse der Behandlung der Instrumente, zum Ausführen guter Beobach
tungen und zum exakten Registriren derselben, sowie zum Ahfassen der telegraphischen Mittheilungen erforder
lich erschien, indem hierbei in erster Linie die Arbeit der Zweigorgane — und allerdings auch der Centralstelle,
insofern dieselbe in dem allgemeinen Systeme ein den übrigen koordinirtes Organ darstellt — eine volle Be
rücksichtigung fand. Instrumente aber, welche nur an der Centralstelle eine Verwendung finden, Beobachtungen,
die nur an derselben ausgeführt werden, sowie der ganze Betrieb des meteorologischen Dienstes, wie er sich in
einer Centralstelle von dem Umfange und der Bedeutung der Deutschen Seewarte gestalten muss, wurden von den
Erläuterungen ausgeschlossen, theils um die Instruktion nicht ohne Zweck zu vergrössern, theils weil sich nur
sclrwer für den bezeichneten Dienst eine allgemein gehaltene Instruktion entwerfen lässt. Zur Erklärung sei hier
übrigens nur soviel gesagt, dass alle Verrichtungen in Verbindung mit dem meteorologischen System der Seewarte,