XII
Nach beendigter Prüfung werden die Chronometer ihrer Güte nach so geordnet werden, dass dasjenige
Chronometer, hei welchem der Unterschied zwischen dem grössten und kleinsten lOtägigen Gange (Betrag A.
Vergleiche den Bericht über die Konkurrenz - Prüfung von Marine - Chronometern, abgehalten auf der Deutschen
Seewarte im Jahre 1877, Annalen der Hydrographie etc. 1878, Heft II) plus dem doppelten Betrage der grössten
Schwankung im lOtägigen Gange von einem Intervall zum folgenden (Betrag B) ein Minimum ist, den ersten
Rang in der zu veröffentlichenden Prüfungsliste einnimmt, und die andern Chronometer nach der Zunahme der
Summe dieser beiden numerischen Grössen nachfolgen.
Die Kaiserliche Admiralität beabsichtigt von den geprüften Chronometern, je nach ihrer Güte und den
Bedürfnissen der Kaiserlichen Marine, eine Anzahl — mindestens vier — anzukaufen, und wird für das
erste Chronometer derjenigen Gruppe, bei welcher der Betrag A~\~2 B den Werth von 35 Sekunden nicht erreicht,
einen Preis von 1500 JVt., für das zweite 1200 M. und für die nächsten zwei Chronometer einen Preis von 1000 M.
pro Stück zahlen. Bei weiteren Ankäufen wird die Kaiserliche Admiralität, nach Gutachten der Direktion der
Seewarte, den von dem Fabrikanten geforderten Preis, falls derselbe 900 Jt für das Chronometer nicht über
steigt, zahlen, doch wird es den Fabrikanten, falls sie solches bei der Einlieferung erklären, freistehen den
Verkauf abzulehnen.
Nach Beendigung der Prüfung wird einem jeden Fabrikanten ein von dem Abtheilungs-Vorstande unter-
zeichnetes und mit dem Dienstsiegel der Seewarte, Chronometer-Prüfungs-Institut, versehenes Attest Uber das
Verhalten der von ihm eingelieferten Chronometer gebührenfrei zugestellt werden.
Ueher die Resultate der Konkurrenz - Prüfung wird die Direktion der Seewarte einen eingehenden Bericht
in den „Annalen der Hydrographie etc.“ veröffentlichen, und werden jedem Fabrikanten, welcher sich an der
selben betheiligt hat, Exemplare dieses Berichtes zugestellt werden, sowie letzterer selbst auch sonst noch in
geeigneter Weise in den sich dafür interessirenden fach wissenschaftlichen Kreisen verbreitet werden wird.
Anmeldungen von Chronometern oder sonstige, anf die Prüfung selbst bezügliche Anfragen sind entweder
an die Direktion der Seewarte oder an den Direktor der Hamburger Sternwarte, Herrn G. Rümker, als Vor
stand der Ahtheilung IV. der Seewarte, zu adressiren. Der Anmeldung muss der Name des Fabrikanten, welcher
die Chronometer konstruirt hat, sowie die Zahl und die Nummer der einzelnen Chronometer beigefügt werden.
Sollte die Konstruktion dieser in einzelnen Theilen, namentlich was die Kompensationseinrichtungen betrifft, von
der gewöhnlichen abweichen, so wäre eine kurze Mittheilung darüber sehr erwünscht.
Es wird gebeten, die Anmeldungen baldmöglichst zu machen und die Chronometer spätestens in der ersten
Hälfte des Monats September einzusenden; Chronometer, welche nach dem 15. September in die Hände der
Sternwarte gelangen, können nicht mehr zur Konkurrenz-Prüfung zugelassen werden.
Die Chronometersendungen sind direkt an die „Sternwarte Hamburg“ zu adressiren. Bei Sendungen aus
dem Innern Deutschlands würde es sich empfehlen, die Chronometer, nach zuvor eingeholter Genehmigung der
betreffenden Kaiserlichen Postdirektion, an den Eisenbahnstationen den, den Post-Waggon begleitenden Post
beamten zur besonderen Fürsorge direkt zu übergeben, und wird ein Beamter der Seewarte die Uhren, falls der
Zug, mit dem sie eintreffen, mit Bestimmtheit angegeben werden kann, hier am Bahnhof in Empfang nehmen.
Bei Sendungen durch die Post werden die folgenden Vorsichtsmaassregeln in Vorschlag gebracht:
I. Man setze die Unruhe durch Unterschieben von Korkstückchen oder Papierstreifen fest, so dass jede Be
wegung verhindert wird.
II. Man befestige die Kompass - Auf hängung durch Einschieben des Befestigungs - Armes, oder auf irgend eine
andere fest und sicher erscheinende Weise.
III. Man fülle den ganzen Raum zwischen dem Uhrgehäuse und dem hölzernen Kasten mit trocknem, staub
freiem Werg oder mit Papierschnitzeln oder anderem weichen Material aus, um jede Bewegung des
Chronometers zu verhindern.
IV. Der geschlossene Chronometerkasten ist in einem Weidenkorbe oder einem etwas elastischen Kasten in einer
grossen Menge weichen Materials zu verpacken.
V. Zwei Chronometer können in einem Korbe verpackt werden, doch so, dass jeder Kontakt zwischen ihnen
durch Füllmaterial, Stroh oder Werg, vermieden wird.
Die hei Gelegenheit der Konkurrenz - Prüfung des letzten Jahres gemachten Erfahrungen veranlassen die
Direktion diese Maassregeln der Berücksichtigung der einzelnen bei der Konkurrenz Betheiligten angelegentlich
zu empfehlen.
Ueber den Eingang der Chronometer wird dem Absender eine von dem Abtheilungs - Vorstande Unterzeich
nete Bescheinigung zugestellt werden, und erfolgt die Aushändigung der Chronometer nach beendigter Prüfung
gegen Rückgabe dieses Scheines. Sollte es von auswärtigen Uhrmachern gewünscht werden, so können ihnen
die Chronometer von Seiten der Seewarte mittelst der Post, in der angegebenen Weise verpackt, wieder zuge
stellt werden; die Unkosten der Verpackung werden alsdann mittelst Postnachnahme erhoben, doch übernimmt
die Seewarte für etwaige Beschädigungen keine Verantwortlichkeit.
Die Wiedereinführung der Chronometer in das Zollvereinsgehiet erfolgt zollfrei und werden dieselben einer
zollamtlichen Revision nicht unterliegen.
Die Direktion der Seewarte:
Hamburg, den 1. Juni 1878. Dr. jYeuniaj/er.