156
Zustimmung der Bürgerschaft, so dass nunmehr die Wahl des Bauplatzes als erledigt und der Stintfang da
her als definitiv gewählt zu erachten war.
Es mag hier nur in aller Kürze erwähnt werden, dass die für den Bau ausersehene und nunmehr von
der zuständigen Behörde des Hamburger Staats definitiv bewilligte Stelle, der Stintfang oder die Albertus-
Bastion, schon einmal für einen wissenschaftlichen Zweck eine Verwendung fand, indem der hochverdiente
Mechaniker und Oberspritzenmeister J. G. Repsold daselbst 1802 ein astronomisches Observatorium errichtete
und während einer längeren Reihe von Jahren benutzte.*) Das betreffende Gebäude stand aber erheblich weiter
nach dem Rande der Bastion zu, als das nunmehr projektirte Kompass - Observatorium der Seewarte zu
stehen kommen wird, da für die Abgabe des Stintfanges als Bauplatz die Bedingung gestellt und bezw. an
genommen wurde, dass die Promenade für das Publikum freigehalten werden sollte.
Schon unter dem 2. Juli 1877 hatte die Direktion eine Denkschrift an die Kais. Admiralität über den
Bau der Seewarte eingereicht, worin auch ein Programm für das Gebäude gegeben wurde.
Denkschrift und Programm folgen hier im Auszuge:
De nks eh r i f t
über die Noth Wendigkeit der Erbauung eines Dienstgebäudes für die Seewarte und
über die Ausführung des Baues.
Schon in der Denkschrift, welche über Einrichtung, Thätigkeit und nothwendige Erweiterung der See
warte dem Etat der Verwaltung der Kaiserlichen Marine 1877/78 heigegeben worden war, wurde die Noth-
wendigkeit der Erwerbung eines eigenen Gebäudes als nahe bevorstehend bezeichnet. Hier mögen nun in
Kürze die Hauptmomente zusammengefasst werden, welche die Nothwendigkeit als eingetreten erscheinen
lassen. Aus denselben wird sich ergeben, dass die Seewarte ein eigenes Gebäude erhalten muss, wenn in
dem Betriebe des Institutes, den wissenschaftlichen Arbeiten und Beobachtungen nicht ernstliche Unzuträg
lichkeiten entstehen, wenn die beabsichtigten Erweiterungen desselben überhaupt durchführbar gemacht
werden sollen. Die vorzüglichsten der Momente lassen sich in nachfolgenden 6 Punkten zusammenfassen.
1. In dem gegenwärtig eingenommenen Gebäude, dem Seemannshause, ist es nicht möglich die er
forderlichen Räumlichkeiten zu beschaffen, damit das Institut sich in einer den zu stellenden Anforderungen
genügenden Weise entfalten könne. So geschieht es, dass die einzelnen Abtheilungen gegenwärtig zu sehr
beengt sind, eine zu grosse Anzahl der Beamten in den einzelnen Zimmern untergebracht werden müssen.
Diese Uebelstände treten in einer Weise hervor, welche den Betrieb und die Förderung der Arbeiten ernst
lich beeinträchtigt.
2. Gesetzt auch, dass die nöthigen Räumlichkeiten in dem Seemannshause beschafft werden könnten,
so würden dieselben doch nothgedrungener Weise so weitläufig gelagert sein müssen, dass Störungen, Zeit
verlust u. s. w. unvermeidlich werden müssten.
3. Die Eigenschaft des Seemannshauses, als Logierhaus für unbeschäftigte Seeleute oder junge Steuer
leute zu dienen, ist nicht geeignet der Seewarte die für sie unbedingt erforderliche Ruhe zu gewähren. Das
Getöse, der Lärm, welche von einem solchen Etablissement unzertrennlich sind, muss naturgemäss höchst
störend auf den Fortgang der Arbeiten wirken. In den einzelnen Räumlichkeiten ist es in Wirklichkeit zeit
weise unmöglich eine Verhandlung zu führen; so beispielsweise in dem Bureau des Direktors. Es wirkt dies
um so störender, da die getroffene Einrichtung der Wasserheizung ein vollkommenes Abschliessen der ein
zelnen Räumlichkeiten nicht gestattet. Die Abstellung dieser Uebelstände lässt sich aber nicht herbeiführen,
ohne dass event. Aenderungen nicht würden andere Unzuträglichkeiten im Gefolge haben.
4. Die Räume für die Beobachtungen, für die Prüfung der Instrumente sind durchaus ungenügend,
dem Zwecke wenig entsprechend und überdies so ungünstig gelegen, dass ein geordneter Betrieb in den
selben kaum zu denken ist. Dabei ist Alles so weit auseinander gelegen, dass nur mit der grössten Mühe
und Sorgfalt einige Ordnung und Aufsicht gehalten, die Beobachtungsreihen ununterbrochen fortgehen können.
5. Für den Witterungsdienst, namentlich aber für den Dienst im Interesse der Sturmwarnungen, hat
es sich jetzt schon als unbedingt nothwendig erwiesen, dass in der Folge ein regelmässiger Nachtdienst ein
*) Siehe „Briefwechsel von Gauss und Schumacher“. I. Seite 19 und Bericht über die Sternwarte in dem Werke: „Hamburg
in naturhistorischer und medizinischer Beziehung. Ben Mitgliedern und Theilnehmern der 49. Versammlung deutscher Naturforscher
und Aerzte als Festgabe gewidmet. 1876.“ Seite 200.