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zur Beobachtung der meteorologischen Elemente, welche einen Einfluss auf die Flugbahn der Geschosse äussern,
in Augenschein nehmen zu können. Diese Einrichtungen sind höchst vollständiger Natur und werden unzweifel
haft für die Förderung der Einsicht in das Wesen jener Einflüsse erheblich beitragen. Es wurde in den
früheren Jahres-Berichten schon erwähnt, dass zu verschiedenen Zeiten Offiziere, Mitglieder der Königlichen
Gewehr-Prüfungs-Kommissiou, zur Seewarte kommandirt worden waren, um sich mit dem Wesen der hier
in Frage stehenden Untersuchungen und besonders der Handhabung der Instrumente vertraut zu machen.
Im Uebrigeu wurden die folgenden Zweig-Organe der Seewarte durch die hier Unten namhaft gemachten
Beamten der Seewarte inspizirt. Der Hülfsarbeiter Dr. Grossmann inspizirte die Normal-Beobachtungs-
Stationen, bezw. Signalstellen Wustrow, Wismar, Darsserort, Travemünde und Marienleuchte, während von
dem Vorsteher der Abtheilung III, Herrn Dr. van Bebber, die Stationen Keitum, Flensburg, Tönning,
Glückstadt, Brunshausen, Cuxhaven und Neuwerk besichtigt wurden. Der Hülfsarbeiter Kapitän Seemann
wurde nach Finkenwärder abgeordnet, um dort die Einrichtung einer Signalstelle zum Nutzen des Fischerei-
Betriebes einzuleiten.
Ueber jeden der einzelnen Inspektionsreisen hegen umfassende Berichte vor, aus welchen zur Genüge
hervorgeht, dass an allen Zweigorgauen der Seewarte der Dienst strengstens wahrgenommeu wird. Nament
lich erhellt aus diesen Berichten, dass die meteorologischen Beobachtungen allerorten, d. h. an den Stationen
der I. und II. Ordnung, sowie an den Signalstellen, genau nach den Vorschriften durchgeführt und die
Instrumente im Grossen und Ganzen in guter Ordnung gehalten werden.
VI. Die Bibliothek und Kartensammlung.
Nachdem in dem letzten Jahres-Berichte für 1885, Seite 20 und ff. ein umfangreicher Bericht über die
Arbeiten in der Seewarte in den letzten Jahren gegeben worden, erfolgt in diesem Jahre lediglich die ge
wöhnliche Jahres-Uebersicht.
Die Vermehrung der Bibliothek und Kartensammlung belief sich auf 574 Nummern, von welchen 528
auf die Bücher- und 26 auf die Kartensammlung entfallen. Unter den angegebenen Zugängen befinden sich
330 Geschenke, über welche im Anhänge zu diesem Berichte eine besondere Eiste folgt, bezw. Quittung
geleistet wird.
Die Benutzung der Bibliothek und Kartensammlung, sowie die des Lesezimmers Seitens des Personals
des Institutes, sowie Seitens einzelner Gelehrten am hiesigen Orte, war in dem Maasse eine rege, dass
Seitens der Direktion besondere Vorschriften erlassen werden mussten für die Benutzung derselben, damit
den Verwaltungs-Arbeiten nicht allzu viele Zeit entzogen werden konnte. Längere Zeit arbeiteten in der
Bibliothek die Kandidaten W. Kein, Taudien, Frohherg und Zeise.
Ein Verzeichniss der im Lesezimmer ausliegenden Zeitschriften ist im Anhänge mit enthalten.
Aus der Verwaltung und dem Geschäftskreise der Bibliothek ist hervorzuheben, dass die durch die
Instruktion vorgeschriebene alljährliche Revision durch den Direktor in den Tagen vom 19.—30. April 1886
stattfand.
Unter dem 23. Juni 1886 wurde höheren Ortes angeordnet, dass der bisher geführte Hauptkatalog mit
ultimo Juni abzuschliessen und nicht weiterzuführen, die Neu-Eingänge sämmtlich gleich unmittelbar in
die Spezial-Kataloge, welche nach Wissenschaften geordnet sind, einzutragen seien. Da die Durchführung
dieser Verordnung einen über den zu gewinnenden Vortheil ausser allem Verhältniss stehenden Zeitaufwand
bedingt haben würde, so wurde in Folge persönlich darüber dem Herrn Chef der Admiralität Seitens des
Direktors der Seewarte erstatteten Vortrages diese Anordnung unter dem 3. August 1886 bis auf Weiteres
aufgehoben und die Führung des Hauptkataloges wieder aufgenommen. Die inzwischen erfolgte Um-
uummerirung der Spezial-Kataloge und eines Theiles der Bücher wurde demgemäss redressirt.
Am 19. und 22. Juli des Berichts-Jahres fand Seitens des Deputirteu der Kaiserlichen Admiralität,
Geheimen Rechnungsrath BUtow, eine Revision in der Bibliothek statt, die sich jedoch am ersten Tage auf
eine Kontrolle der stattgehabten Ankäufe, am zweiten Tage auf eine allgemeine Einsichtnahme von der
Geschäftsführung beschränkte.