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Full text: 6, 1878

Seit März 1875 ist ein schönes grosses Dock der Schifffahrt übergeben 
worden, in welchem gogen 30 Schiffe liegen können. Für jedes Schiff, welches 
löscht oder ladet, ist ein Dampfkrahn vorhanden. Festmacherketten, Tauc zum 
Verholen, Fender und Alles, was nöthig ist ein Schiff zu befestigen, liefert die 
Dockgesellschaft. Auch sind zwei kleine Dampfer vorhanden, welche die Schiffe, 
nachdem sie in der Nähe des Docks geankert haben, einschleppen. Das Schiff 
ist alsdann in den Händen der Gesellschaft, wird von deren Leuten verholt und 
befestigt; die Gesellschaft kommt für jeden Schaden auf, welchen das Schiff inner- 
halb des Docks erleidet. Bevor ein Schiff in das Dock geht, muss der Klüver- 
baum eingenommen, und die Unterraaen müssen aufgetoppt werden. Sämmtliche 
Unkosten für Schleppdampfer, Docklootsen, Arbeiter, Krahngeld, für Löschen 
und Laden ete, sind in den Dockkosten enthalten, welche 75 Cents für die 
spanische Tonne ausgelieferter Ladung betragen. Jedes Schiff ist verpflichtet, 
in das Dock zu gehen, nur Schiffe in Ballast, mitSteinkohlen, oder mit Holzladung, 
und Dampfer können auf der Rhede bleiben. Ausser den obigen Dockgebühren 
muss noch jedes Schiff, welches nach Callao kommt, 12 Cents für die Registertonne 
Hafengeld zahlen. Letztere Abgabe müssen auch die Dampfer entrichten, welche 
das Dock nicht benutzen. 
Protest und Verklarung muss bei dein Deutschen Konsul gemacht werden; 
das Schiff hatte für den Protest ‚4 9 und für die Verklarung A 21 zu zahlen. 
Liegt man in der Bucht zu Anker, so wird die Ladung mittelst Leichter 
(sogenannte Lanschen), welche zum Rudern eingerichtet sind und 20—30t laden 
können, gelöscht und auch längsseit gebracht. Im Dock dagegen wird mit 
Dampfkrähnen die Ladung aus dem Schiffe auf Eisenbahnwagen geladen und 
bis nach dem Zollhause gefahren. 
Bei der Uebergabe der Ladung ist grosse Vorsicht nöthig; man darf 
keine Kolli, welche dem Ladungsempfänger als verdächtig und geöffnet ge- 
wesen erscheinen, landen lassen. Das beste Verfahren ist, sämmtliche Kolli, 
für welche der Ladungsempfänger keine Quittung ohne Vorbehalt geben will, 
zurückzubehalten und, nachdem die übrige Ladung gelöscht ist, diese Kolli an 
Bord in Gegenwart des Empfängers öffnen zu lassen, um die etwa darin fehlen- 
den Waaren auf der Quittung zu vermerken, denn alsdann darf das Schiff nicht 
für später noch weiter fehlende Waaren einstehen. Bei einer Ladung Stück- 
züter kommen immer einige bestohlene Kolli vor; wo und wie dieser Diebstahl 
ausgeübt wird, ist oft nicht erklärlich. In den Docks wird übrigens strenge 
Polizeiwacht gehalten, und es kann Niemand, ohne Erlaubnissschein von dem 
Dockmeister, aus dem Dock oder in dasselbe gelangen. Von der Ladung, 
welche während der Nacht auf dem Kai liegen bleibt, wird oft und viel gestohlen. 
Callao liefert keine direkten Ausfuhrartikel, ausgenommen für die Küsten- 
fahrt. An der ganzen Küste von Per befinden sich jedoch kleine Plätze, von 
denen ein bedeutender, noch immer im Zunehmen begriffener Zuckerexport 
stattfindet. Ausser Zucker bestehen die Hauptausfuhrartikel aus Peru noch 
aus Salpeter und Guano. Der Zucker wird in Säcken verschifft, ist jedoch von 
schr verschiedener Güte; an einigen Plätzen wird derselbe schon halb raffinirt 
und lose in Säcken verschifft, an anderen Plätzen, z. B. zu Cherepe, wird der 
Zucker ganz roh, in Blöcken von ca. 50kg gegossen und mit Sacktuch über- 
zogen, verschifft. Zuweilen kommen auch zwei Blöcke, von einem Gewicht von 
ca. 100kg und mit Sacktuch überzogen, zur Verschiffung; diese werden dann 
grosse Packen genannt. 
Während der Reise schmilzt der Zucker sehr zusammen, und man findet 
beim Löschen der Ladung keinen harten Block mehr, sondern hat dann nur 
Zucker in Säcken. Ein Verlust an Gewicht findet durch diese Auflösung 
nicht statt. 
Bei Frachtabschluss werden gewöhnlich nur 2'/ pCt. Kommission bezahlt, 
aber zuweilen auch 5 pCt. Bei Zucker- und Salpeter-Frachten nach Europa 
ist der Frachtabschluss gewöhnlich nach Bruttogewicht. Ein Drittel der Fracht 
wird bei der Ankunft im Löschplatz baar bezahlt ud die anderen zwei Drittel 
der Fracht nach Entlöschung der Ladung, wobei es dem Empfänger freisteht, 
Wechsel auf London 3 Monat Sicht zu geben, oder baar mit 5 pCt. Diskont 
pro anno zu zahlen.
	        
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