15
3.3 Dauer der Sturmfluten in Swinoujscie
Um die Dauer einer Sturmflut bestimmen zu können, benötigt man zwei Zeitpunkte: ihren
Beginn und ihr Ende. Man kann z.B. den Wendepunkt der Tidekurve als Anfang der
Sturmflut betrachten. Bei den regelmäßigen Ostseevorhersagen kann dieser Punkt allerdings
nicht (in Echtzeit) vorhergesagt werden. Daher wird in der Praxis ein täglicher
Referenzwasserstandsindikator-Parameter für die Berechnung der Sturmflutdauer
verwendet. Die Stunde, in der der Meeresspiegel über den täglichen Referenzwasserstand
steigt, gilt als Beginn der Sturmflut, und die Stunde, in der er unter den Referenzwasserstand
fällt (nach Erreichen des Höchstwasserstandes) als ihr Ende.
In Swinoujscie waren Sturmfluten mit einer Dauer von 21 - 30 Stunden bzw. 31 - 40
Stunden am häufigsten (26 % bzw. 25 %), d.h. in der Hälfte aller Fälle. 19,2 % aller
Sturmfluten dauerten 11-20 Stunden, und ca. 12 % der Sturmfluten lagen im Bereich von
41 - 50 Stunden. Nur 10,9 % der Sturmfluten dauerten 51 - 70 Stunden und 6,9 % über 70
Stunden. In der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts dauerten die längsten Sturmfluten in
Swinoujscie über 80 Stunden. Sie ereigneten sich im April 1997 (117 Stunden), Februar
1979 (85 Stunden), November 1981 (93 Stunden) und Januar 1987 (82 Stunden).
Abb. 3.5. Dauer der Sturmfluten in Swinoujscie - Häufigkeitsverteilung
3.4 Warn- und Alarmwasserstände
Bei der Festlegung der Warn- und Alarmwasserstände an einem bestimmten
Küstenabschnitt werden die Höhe gefährlicher Sturmfluten und die Häufigkeit ihres
Auftretens berücksichtigt, sowie die Beschaffenheit der Küstenlinie und vorhandene
Küstenschutzeinrichtungen wie z.B. Deiche. Besteht die Gefahr einer Sturmflut, so müssen
die polnischen hydrologischen Vorhersagedienste die zuständigen Behörden darüber
informieren, wie lange der gefährliche Wasserstand oberhalb des Warnwasserstandes und
insbesondere des Alarmwasserstandes vermutlich andauern wird. Diese Information ist für
die Organisation von Schutzmaßnahmen unerlässlich.
An den Küsten bei Swinoujscie sind die Warn- und Alarmwasserstände auf 560 cm bzw.
580 cm festgesetzt worden. Höhere Wasserstände von 600 cm wurden für die Küsten
zwischen Sassnitz und Wismar festgesetzt.
Der Zeitraum, in dem diese erhöhten Wasserstände überschritten wurden, ist in Stunden als
Jahressumme für jede Sturmsaison angegeben (Tabelle 3.4.).