Abschnitt B
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Hindernisse wie Wracks, Munitionsreste und See
kabel, die nicht in den Seekarten eingetragen sind,
dokumentiert werden.
B.4.2 Planungsphase
Sofern sich während der Planungsphase Abweichun
gen von den Erkenntnissen aus der Vorerkundungs
phase ergeben, die ein Versetzen der Bauwerke nötig
machen, sind die neuen Standorte anhand zusätz
licher geophysikalischer Aufnahmen und Bohrungen
hinsichtlich ihrer geologischen Eignung zu überprü
fen.
B.4.3 Überwachungsphase
Nach ihrer Errichtung ist der Meeresboden im Bereich
der Bauwerke auf die Bildung von Kolken und die
Kabeltrassen auf ein mögliches Freilegen der Leitun
gen zu überwachen. Außerdem ist der Zustand von
Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Steinschüttungen in
Form von sog. „Gravel Bags“ zu überwachen.
In den ersten beiden Jahren nach Errichtung sind
Überwachungen zweimal pro Jahr durchzuführen,
nämlich im Frühjahr (unmittelbar nach der Sturm
periode) und Spätsommer. Die geophysikalischen
Ergebnisse sind dem geologischen Bericht anzuhän
gen und in einem Überwachungsbericht zusammen
zufassen, der bis Ende des Kalenderjahres der Ge
nehmigungsbehörde zur Prüfung vorzulegen ist. Nach
zwei Jahren kann voraussichtlich eine Überwachung
(im Frühjahr) pro Jahr ausreichend sein; nach vier
Jahren können größere Überwachungsintervalle
beantragt werden.
B.5 Technische Anleitung
In den nachfolgenden Tabellen B.1 bis B.6 sind Ziele,
Umfang, Zeitrahmen, Methoden und Ergebnisdar
stellung mit allen geforderten technischen Details für
die jeweiligen Verfahren dargestellt und geben einen
zusammenfassenden Überblick über die Anforderun
gen an die geologisch-geophysikalischen Untersu
chungen während der Vorerkundungs-, Planungs- und
Überwachungsphase.