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Full text: Standard Baugrunderkundung

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Abschnitt B 
neten geophysikalischen Messverfahren erfasst 
werden. In Bereichen mit Gas- oder Beckeneffekt, 
wo seismische Verfahren (teilweise) versagen, ist 
mit repräsentativen Bohrungen der geologische 
Aufbau ausreichend zu erfassen. 
• Die Ergebnisse der geophysikalischen Unter 
suchungen müssen anhand von Bohrungen über 
prüft werden. Die seismischen Einheiten sind mit 
den lithologischen Bodenprofilen zusammenzu 
führen. 
• Es wird oberflächennah eine Mindestauflösung 
von 1 m gefordert. 
• Die Rohdaten sollen möglichst in digitaler Form ge 
speichert werden. Die Auswertung ist als Geolo 
gischer Bericht vorzulegen, der die Ergebnisse der 
geophysikalischen und geologischen Aufnahmen 
zusammenführt und bewertet. Das Kartenmaterial 
(Lage der Profile und Bohrungen, Profilschnitte, 
etc.) ist in jedem Fall digital im GIS- oder CAD- 
Format abzugeben. 
• Die langfristige Datenarchivierung obliegt dem 
Antragsteller. 
B.3 Zeitlicher Ablauf 
1. Es ist eine detaillierte Literaturrecherche zu erstel 
len, die alle verfügbaren und relevanten Informatio 
nen über Wassertiefen, geologische und hydrogra 
phische Verhältnisse, bereits vorhandene Kabel 
und Pipelines, sonstige Bauwerke, Fischereiaktivi 
täten, Schifffahrt, Freizeitaktivitäten, Schutz- und 
Sperrgebiete im Gebiet der geplanten WEA und in 
ihrer Umgebung enthält. Die Literaturrecherche 
muss als Geologischer Vorbericht vor Erteilen einer 
Genehmigung vorgelegt werden. In der Regel ist er 
in den Antragsunterlagen und - falls gefordert - in 
überarbeiteter Form in der Umweltverträglichkeits 
studie (UVS) enthalten. 
2. Bathymetrische und geophysikalische Unter 
suchungen (Echolotvermessung und Seitensicht- 
sonar-Aufnahmen) sind vor Erteilen einer Geneh 
migung (im Zusammenhang mit der Umweltver 
träglichkeitsstudie) durchzuführen. Diese Unter 
suchungen können in der Regel mit der seismi 
schen Übersichtsaufnahme des Planungsgebiets 
verknüpft werden, so dass bereits vor Erteilen der 
Genehmigung erste Detailinformationen über den 
Baugrund vorliegen. 
3. Repräsentative Bohrungen zur Kalibrierung der 
seismischen Ergebnisse müssen durchgeführt wer 
den. Diese können in begründeten Ausnahmefällen 
auch erst nach der Erteilung einer Genehmigung 
ausgeführt werden. Sie werden nach Art und Um 
fang zweckmäßig mit der geotechnischen Vorer 
kundung abgestimmt. 
4. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass vor Beginn 
der Planungsphase eine vollständige geophysikali 
sche Aufnahme durchgeführt wird und repräsenta 
tive Bohrungen niedergebracht werden. 
5. Der Geologische Bericht ist der Genehmigungsbe 
hörde nach Abschluss aller Untersuchungen der 
Vorerkundungsphase mit dem Bauantrag vorzu 
legen. 
6. Evtl, ergänzende geophysikalische und geologische 
Ergebnisse aus der Planungsphase sind als 
Nachtrag an den Geologischen Bericht anzuhän 
gen und der Genehmigungsbehörde mit dem 
Antrag auf Betriebsgenehmigung vorzulegen. 
7. Die Ergebnisse der geologisch-geophysikalischen 
Arbeiten der Überwachungsphase sind als Überwa 
chungsbericht vorzulegen. 
B.4 Zielsetzung 
B.4.1 Vorerkundungsphase 
Die Vorerkundung dient der detaillierten Aufnahme 
des Planungsgebietes hinsichtlich der lithologischen 
und tektonischen Strukturen und allgemeinen Lage 
rungsverhältnisse sowie der Bewertung des Bau 
grunds aus geologischer Sicht. Die geophysikalischen 
Profile sollen die einzelnen Standorte für WEA über 
decken. Es sollen neben geologischen Einheiten auch
	        
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