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Full text: Standard Baugrunderkundung

Abschnitt B 
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Abschnitt B 
Mindestanforderung 
an die geologisch 
geophysikalische 
Erkundung 
B.1 Allgemeines 
Die geologisch-geophysikalische Erkundung ist eine 
fundamentale Voraussetzung für die Identifizierung 
von Bodenarten (Sedimenttypen), Quantifizierung 
ihrer Eigenschaften und Bewertung ihrer Eignung für 
Baumaßnahmen. Sie bedient sich moderner, leis 
tungsfähiger hydroakustischer Verfahren, deren Er 
gebnisse anhand von direkten Verfahren (Bohrungen) 
verifiziert werden müssen. Aufgrund der mangelnden 
Zugänglichkeit des Meeresbodens stellen hydro 
akustische Verfahren eine sehr effiziente Methode 
dar, um in kurzer Zeit einen Gesamtüberblick über die 
Untergrundverhältnisse zu erlangen und damit die 
Sedimentverteilung und tektonischen Elemente in 
einerWeise zu erfassen, die es z.B. erlaubt, Risiko 
areale zu identifizieren. 
Die geologisch-geophysikalische Erkundung kann bei 
fachgerechter Ausführung dazu beitragen, Anzahl und 
Lokationen von Bohrungen zu optimieren und bei 
homogenen Lagerungsverhältnissen die Kosten für 
weitere Bohrungen und Drucksondierungen zu redu 
zieren. 
Aufgrund fehlender Normen und Vorschriften für die 
geologisch-geophysikalische Erkundung im marinen 
Bereich werden mit diesem Standard detaillierte Vor 
gaben festgeschrieben, die fachgerechte geowissen- 
schaftliche Erkundungsarbeiten sicherstellen und 
durch kumulative Zusammenführung der gewonnenen 
Informationen zur erfolgreichen Realisierung von Off- 
shore-WEA beitragen sollen. 
Die geologisch-geophysikalischen Erkundungsarbei 
ten gliedern sich in drei Phasen: 
Die Vorerkundung soll die generelle Eignung eines 
Gebietes nachweisen und anhand von einer hinrei 
chenden Zahl von Übersichtsprofilen eine detaillierte 
geologische Interpretation auf den Skalen des Wind 
parkareals von einigen Kilometern erlauben. 
Die Standorterkundung soll kleinskalige, auf weni 
gen Metern bis 10er Metern die lokalen Verhältnisse 
an allen WEA-Standorten liefern, eine Risikoanalyse 
erlauben und ggf. eine Verlegung bzw. Optimierung 
einzelner WEA-Standorte unterstützen. 
In der Überwachungsphase sind nach Errichtung 
der Anlagen die einzelnen Standorte im Hinblick auf 
die mögliche Bildung von Kolken bzw. die parkinterne 
Verkabelung auf ein mögliches Freilegen durch die 
sedimentdynamische Prozesse zu überwachen. Hier 
ist der Einsatz geophysikalischer Verfahren wie z.B. 
leistungsfähiger, dem Stand der Technik entspre 
chender Echolote und Seitensichtsonare vorzusehen, 
um den lokalen Einfluss der Bauwerke auf den 
Meeresboden in ausreichender Form zu erfassen. Die 
Ergebnisse sind in einem Überwachungsbericht der 
Genehmigungsbehörde vorzulegen. 
B.2 Qualitätssicherung 
• Die Bearbeiter haben eine ausreichend hohe 
Qualifikation und belegbare Erfahrungen nachzu 
weisen. Ihre Namen sind im Geologischen Bericht 
aufzuführen. 
• Die Daten und deren Auswertung müssen richtig 
und überprüfbar sein. 
• Es sind Messprotokolle zu führen; darin sind u.a. 
die äußeren Bedingungen während der Aufnahmen 
(z.B. Wind- und Seegangsverhältnisse, Schichtung 
des Wasserkörpers, Algenblüte), Schiff, Messge 
räte,Messkonfiguration und Bearbeiter festzuhalten. 
• Die Positions- und Tiefengenauigkeit hat sich nach 
den Vorgaben der International Hydrographie 
Organization, IHO Standards for Hydrographie 
Surveys, Order 1 Surveys zu richten. Detailanforde 
rungen sind den Tabellen B.1, B.2 und B.6 zu ent 
nehmen. 
• Die Messbedingungen müssen den geforderten 
Qualitätsstandard uneingeschränkt sicherstellen. 
Nach bisherigen Erfahrungen ist bei einem See 
gang >5 keine ausreichende Datenqualität mehr 
gewährleistet. 
• Der Aufbau des Meeresbodens soll im Planungs 
gebiet bis zur Gründungstiefe plus 20 m mit geeig
	        
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